Vorlage öffentlich - VO/06GV/2012-033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Roggenstorf beschliesst, dass die in der Anlage aufgeführte Kandidatin nach ihrer Wahl durch die Gemeindevertretung gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz auf die Vorschlagsliste der Gemeinde Roggenstorf zur Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen gesetzt wird.    

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2014 steht wieder die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen an. Grundlage hierfür bildet das Gerichtsverfassungsgesetz viertel Titel Schöffengerichte. Hiernach stellt die Gemeinde nach § 36 Abs. 1 eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Die Vorschläge für die Liste sollen von einer 2/3 Mehrheit der Gemeindevertretung gewählt werden.

 

Anlage 1 enthält die Vorschläge der Bürger, die sich bereiterklärt haben, für das Amt des Schöffen zu kandidieren.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

  

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Anlagen

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