Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-247
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur außerplanmäßigen Auszahlung für einen Investitionskostenzuschuss "Internetverbindung von der WOBAG zum Rathausplatz 1"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Wolfgang Ulrich
- Beteiligt:
- Hauptamt
- Verfasser:
- Wolfgang Ulrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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12.11.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Entscheidung
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20.11.2012
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss beschließt die außerplanmäßige Auszahlung für das Produktsachkonto 11401.0190-146 Investitionskostenzuschuss an die e.discom in Höhe von 15.000 Euro für die Umlegung des Übergabepunktes der Internetanbindung vom Gebäude der WOBAG (August-Bebel-Straße 17) in den Serverraum des Rathauses (Rathausplatz 1, Grevesmühlen).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 5 (3) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen trifft der Hauptausschuss Entscheidungen bei über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen innerhalb einer Wertgrenze von 5.000 bis 50.000 je Fall.
Derzeitig wird die Internetanbindung der Stadtverwaltung durch die Firma e.discom im Gebäude der WOBAG bereitgestellt. Die Firewall der Stadtverwaltung befindet sich im Serverraum im Haus 2 des Rathauses. Die Leitungen von der WOBAG zum Rathaus befinden sich zwar im Eigentum der Stadt, können aber aufgrund der derzeitigen Struktur weder überwacht noch geschützt werden. Dies stellt zum Einen ein hohes Sicherheitsrisiko (Zugriffsschutz) als auch Ausfallrisiko dar. Weiterhin kommt es vermehrt zu Fehlern auf dieser Leitung, was nur bemerkt wird, wenn eine Datenübertragung abbricht, extrem lange dauert oder auch ein Telefongespräch unterbrochen wird. Zusätzlich stehen in der WOBAG noch 2 Geräte, die das Signal der e.discom umwandeln, so dass es auf den derzeitigen Kabeln in das Rathaus übertragen werden kann. Diese Geräte sind vor Fremdzugriffen nicht geschützt und bereits mehrere Jahre alt. Aufgrund der unterschiedlichen Übertragungsart der e.discom und der Übertragung zum Rathaus kann die Firma e.discom auch die derzeigen Kabel zum Rathaus nicht verwenden.
Die Firma e.discom würde bei Auftragsvergabe ein neues Kabel zwischen WOBAG und Rathaus legen.
Somit wäre die e.discom gemäß bereits bestehendem Dienstleistungsvertrag für die Bereitstellung einer Internetanbindung bis zum Serverraum des Rathauses verantwortlich.
Zum Zeitpunkt der Nachtragsplanung war die Ursache für die häufigen Abbrüche der Internet- und Telefonverbindung noch nicht ermittelt. Daher erfolgte keine Bedarfsanmeldung. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung ist aus Mehrerträgen im Produksachkonto: 61101.4792 (Vollverzinsung aus Gewerbesteuer) möglich. Derzeit sind diese Erträge mit ca. 19.000 Euro überschritten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Gegenüber dem Planansatz erhöhen sich die Auszahlungen für Investitionen um 15.000 Euro. Die Verminderung der liquiden Mittel wird durch die zusätzlichen Einzahlungen bei den Zinserträgen abgefangen. Im Ergebnishaushalt erhöhen sich die Abschreibungen für den Investitionskostenzuschuss um etwa 750 Euro jährlich. Weitere Folgekosten entstehen nicht, weil die Leitung nicht in das Eigentum der Stadt übergeht und diese im bestehenden Dienstleistungsvertrag mit der e.discom enthalten sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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