Vorlage öffentlich - VO/13GV/2012-108
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 25.09.2012 zur außerplanmäßigen Auszahlung für das Bauvorhaben " Kita Proseken - Außenanlagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ellinor Vitense
- Verfasser:
- Holger Janke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Gägelow
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Information
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23.10.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss Gägelow
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Entscheidung
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Finanz. Auswirkung
Sachverhalt:
Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39, Abs. 3 KV M-V
Außerplanmäßige Auszahlung
Bauvorhaben: Außenanlagen Kita Proseken
Produktachkonto 11401-09600000-028
Gemäß § 39 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern traf der Bürgermeister hiermit folgende Entscheidung:
Er genehmigte die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.463,49 Euro für das Bauvorhaben Kita Proseken Außenanlagen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gägelow beabsichtigt noch im Jahre 2012 die Außenanlagen an der Kita Proseken so zu gestalten, dass das Niederschlagswasser nicht mehr auf das Grundstück von Herrn Harloff geleitet wird. Im Haushalt 2012 ist für dieses Bauvorhaben kein Planansatz vorhanden. Die Kosten wurden durch die Verwaltung auf 6.000 Euro geschätzt, für den Nachtragshaushalt beantragt und durch die Gemeindevertretung bewilligt.
Das günstigste Gebot wurde vom Gägelower Tiefbau unterbreitet. Die Angebotssumme von 7.463,49 Euro liegt über der eingestellten Summe und außerhalb des Entscheidungsrahmens des Bürgermeisters. Die Leistung soll jedoch so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow § 6 Abs. 3 Nr. 2 vom 18.01.2010 trifft der Hauptausschuss Entscheidungen
- bei überplanmäßigen und außerplanmäßigen Auszahlungen innerhalb einer Wertgrenze von 1.000 Euro bis 5.000 Euro je Ausgabefall.
Für die nächste ordentliche Sitzung des Hauptausschusses ist noch kein Termin festgelegt. Darum traf der Bürgermeister die Eilentscheidung i. S. d. § 39 (3) der Kommunal-
verfassung M-V.
Die Deckung der benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 1.463,49 Euro werden aus dem Produktsachkonto 11401.52313000 Unterhaltung Gebäude einschließlich der Bestandteile zur Verfügung gestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,8 kB
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