Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-065
Grunddaten
- Betreff:
-
Kita-Entgelte 2008/2009 und Bezuschussung freier Träger ab 1. Oktober 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Katrin Schulz
- Verfasser:
- Wulff, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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01.09.2008
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09.09.2008
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Erledigt
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Kultur- und Sozialausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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02.09.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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09.09.2008
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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29.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtvertretung beschließt, die finanzielle Beteiligung der Stadt Grevesmühlen
an den Kosten der Kindertagesförderung
für Kinder aus Grevesmühlen bei den freien Trägern im Stadtgebiet
Grevesmühlen für den Kalkulationszeitraum vom 01.09.2008 bis 31.08.2009 ab dem
1. Oktober 2008 gemäß der Variante 4 (orange, Anlage 5).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Rechtsgrundlage
für diesen Beschluss ist das Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M -V vom 1. April 2004.
Entsprechend
den gesetzlichen Vorgaben des KiföG M-V und den Vorgaben des Landkreises
Nordwestmecklenburgs (LK NWM) wurden von der Stadt Grevesmühlen die Platzkosten
für die Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten 24- 26“ je Betreuungsform
(Krippe, Kindergarten, Hort) neu kalkuliert.
Das
DRK hat für die neue Einrichtung „Die jungen Weltentdecker“, Friedrich- Belg-
Straße 24 in Grevesmühlen zum 1. September 2008 Entgelte kalkuliert. Die freien
Träger der
Kindertageseinrichtungen
„Am Tannenberg“, „Am Ploggenseering“, und „Spielgarten“ haben sich
bisher nicht für neue Entgeltkalkulationen und – verhandlungen ausgesprochen.
Das bedeutet, dass sich die gegenwärtigen Gesamtplatzkosten von 2007 hier nicht
ändern.
Der
DRK Kindergarten „Sonnenschein“, Klützer Straße 3 und die städtische
Kindertageseinrichtung „Hummelland“, Maxim Gorki Straße 3 in Grevesmühlen werden zum 31.08.2008
geschlossen.
Wie
bereits in den Vorjahren sind die Gesamtplatzkosten 2008 der Träger der
Kindertageseinrichtungen in der Stadt Grevesmühlen je Einrichtung und
Betreuungsform unterschiedlich. Das bedeutet, dass sich innerhalb der Stadt
Grevesmühlen die Eltern und die Stadt Grevesmühlen, als zuständige
Wohnsitzgemeinde für Kinder mit Wohnsitz in Grevesmühlen, mit Beiträgen in
unterschiedlichen Höhen an den Gesamtplatzkosten der Kindertageseinrichtungen
beteiligen müssten.
Bisher
hat die Stadtvertretung in Grevesmühlen eine einheitliche Erhebung von
Elterngebühren durch die freiwillige Erhöhung ihres Wohnsitzgemeindeanteils
über die gesetzliche Regelung und Absenkung des Elternanteils ermöglicht.
Dadurch wurden die Eltern finanziell sehr entlastet. Die Elterngebühren in der Stadt Grevesmühlen liegen seit
Jahren weit unter den Elternbeiträgen im Landkreis Nordwestmecklenburg und dem
Raum Wismar.
In
der Anlage 1 ist die finanzielle Beteiligung der Stadt Grevesmühlen an
den Kosten der Kindertagesförderung für Kinder aus Grevesmühlen ersichtlich.
Der 1. Kalkulationszeitraum vom 01.09.2007 bis 31.08.2008 (hellblau) weist die
bisherige Höhe der Förderung und
der 2. Kalkulationszeitraum vom 01.09.2008 bis 31.08.2009 (gelb) die künftige
Höhe der Förderung bei Beibehaltung der Elternbeiträge von 2007 und 2008 mit
gleicher Kinderanzahl aus. Hier ist ersichtlich, dass die Stadt Grevesmühlen
dann künftig noch 298.300 T€ mehr für die Kindertagesförderung als bisher
ausgeben müsste.
Für
den 2. Kalkulationszeitraum sind außerdem eine Variante 1 (lila) mit
gesetzlicher Kostenbeteiligung von je 50 % der Stadt Grevesmühlen und der
Eltern
sowie
eine Variante 2 (grün) mit einer neuen Kostenteilung der Entgelte 2008 mit
einrichtungs- und platzbezogenen Zuschüssen der Stadt Grevesmühlen dargestellt.
Der
Nachtragshaushalt 2008 liegt der Stadtvertretung in diesem Sitzungsturnus zur
Beschlussfassung vor. Um den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes herzustellen,
müssen dem Verwaltungshaushalt aus dem Vermögenshaushalt 290.500 Euro zugefügt
werden. Das bedeutet, dass der Verwaltungshaushalt nicht in der Lage ist, einen
Überschuss für die Investitionen des Vermögenshaushaltes zu erwirtschaften und
ein Substanzverzehr eintritt.
Aus
diesem Grunde hatte die Verwaltung in der Vorlage vom 12.08.2008 zunächst
vorgeschlagen, die Förderung der freien Kita- Träger in der Stadt Grevesmühlen
i.V.m. der Festlegung der Elternbeiträge für die städtische Kita „Am Lustgarten
24 - 26“ in Grevesmühlen anhand der Variante 2 (grün, Anlage 1) ab dem
1. Oktober 2008 vorzunehmen.
Damit
hätte die Stadt Grevesmühlen immer noch die Eltern finanziell entlasten
und jeder Kita- Einrichtung und
deren Platzkosten im Stadtgebiet gerecht werden können.
Die
Annäherung der Höhe der Elternbeiträge hätte durch differenzierte
einrichtungs- und platzbezogene Zuschüsse der Stadt Grevesmühlen auch
weiterhin die Möglichkeit
geboten, den bisherigen politischen Willen der Stadtvertretung Grevesmühlens
für einheitliche Elternbeiträge innerhalb des Stadtgebietes trägerübergreifend mit geringen
Abweichungen weiterzuführen. |
Bei
der Umsetzung dieser Variante hätte die Höhe der Elternbeiträge in den
Kindertageseinrichtung in der Stadt Grevesmühlen um ca. 1 bis 3 € für einen
Krippen- und Kindergartenplatz differiert. Eine Ausnahme hätten die
Elternbeiträge für die Hortbetreuung
mit 12 bis 28 € Differenz je Platz gebildet. Hier sind jedoch die
beiden Betreuungsangebote (Rahmenbedingungen) nicht miteinander vergleichbar.
Eindeutig hält die Stadt das qualitativ höhere Hortangebot vor. |
Aus
der Diskussion des Finanzausschusses am 1. September 2008 erarbeitete die
Verwaltung eine weitere Variante. Insbesondere
lag dem Finanzausschuss eine ausgewogene und zumutbare Erhöhung der
Elternbeiträge für Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze am Herzen. Er bat
die Verwaltung eine weitere Variante
3 (rot, Anlage 1) mit einer Absenkung der Elternbeiträge in der
Krippe auf 185 € für einen Ganztagsplatz über eine ausgleichende Anhebung der
Elternbeiträge im Kindergarten auf 125 € für einen Ganztagsplatz zu prüfen.
Die Höhe der Elterngebühren für die Teilzeitbetreuung in Krippe und
Kindergarten sollten analog angepasst werden. Die
Beratungsunterlagen wurden entsprechend überarbeitet und dem Kultur- und
Sozialausschuss am 2. September 2008 zur Beratung vorgelegt. Dieser sprach
sich einstimmig für die neue Variante 3 aus. |
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Am
4. September 2008 hat das DRK seine Kostenverhandlungen für die neue Kita „Die Weltentdecker“ mit dem LK NWM
abschließen können. Die Ergebnisse machten erneut eine Überarbeitung der
Beratungsunterlagen erforderlich, da die Varianten 2 (grün) und 3 (rot)
aufgrund der verhandelten Gesamtplatzkosten so nicht mehr in die Praxis
umgesetzt werden können.
Die
überarbeiteten Beratungsunterlagen wurden zur gemeinsamen Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 9. September 2008 als Tischvorlage ausgereicht.
Beide
Ausschüsse stimmten der Variante 4 (orange, Anlage 5) mehrheitlich zu
und empfehlen der Stadtvertretung diese zu beschließen.
Aus
Sicht der Verwaltung sind die neuen Elternbeiträge den Betreuungsleistungen der
Krippe, des Kindergartens und des Hortes durchaus angemessen.
Bedürftige
Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages
nach § 90 (3) SGB VIII beim zuständigen Jugendamt stellen (Kostenübernahme
durch das Jugendamt) zu stellen. Im Juli 2008 haben dies Eltern für 34 Hortkinder und
38 Krippen- und Kindergartenkinder der Kita „Am Lustgarten 24 - 26“ in Anspruch
genommen.
Von
der Verwaltung wird deshalb die Variante 4 (orange, Anlage 5)
favoritisiert und zur Beschlussfassung empfohlen.
