Vorlage öffentlich - VO/13GV/2012-102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1) Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:  siehe Anlage.

    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2) Die Gemeinde stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

 

3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

4) Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 mit der Gebietsbezeichnung "Gägelow-Mitte", umfassend die umfassend die Flurstücke 232, 233, 249 und 258 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Gägelow mit einer Größe von rund 1.860 m², als Satzung.

 

5) Die Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 wird gebilligt.

 

6) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 6. Änderung               des Bebauungsplanes Nr. 5 gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat am 22.05.2012 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 mit der Gebietsbezeichnung "Gägelow-Mitte" beschlossen.

 

Mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 möchte die Gemeinde Gägelow die Flurstücke 232 und 233 der Flur 1, Gemarkung Gägelow, die in der aktuellen Fassung des Bebauungsplanes als Spielplatz festgesetzt sind, in ein Allgemeines Wohngebiet umwandeln und so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Wohngebäuden schaffen. Des Weiteren soll das im Bereich des Flurstücks 249 festgesetzte Allgemeine Wohngebiet in eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Spielplatz" umgewidmet und der Spielplatz in diesem Sinne verlagert werden.

 

Am 22.05.2012 wurde der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 gebilligt und die öffentliche Auslegung des Entwurfs beschlossen.

 

Der Entwurf lag in der Zeit vom 11.06.2012 bis zum 12.07.2012 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel beteiligt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergaben sich keine wesentlichen Änderungen der Planung.

 

Nach Abarbeitung aller zu berücksichtigenden Belange und nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann nunmehr durch die Gemeindevertretung der Satzungsbeschluss erfolgen.

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Anlagen

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