Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt, die finanzielle Beteiligung der Stadt Grevesmühlen an den Kosten der Kindertagesförderung  für Kinder aus Grevesmühlen bei den freien Trägern im Stadtgebiet Grevesmühlen für den Kalkulationszeitraum vom 01.09.2008 bis 31.08.2009 ab dem 1. Oktober 2008 gemäß der Variante 4 (orange, Anlage 5).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Rechtsgrundlage für diesen Beschluss ist das Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M -V vom  1. April 2004.

 

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des KiföG M-V und den Vorgaben des Landkreises Nordwestmecklenburgs (LK NWM) wurden von der Stadt Grevesmühlen die Platzkosten für die Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten 24- 26“ je Betreuungsform (Krippe, Kindergarten, Hort) neu kalkuliert.

Das DRK hat für die neue Einrichtung „Die jungen Weltentdecker“, Friedrich- Belg- Straße 24 in Grevesmühlen zum 1. September 2008 Entgelte kalkuliert. Die freien Träger der  Kindertageseinrichtungen  „Am Tannenberg“, „Am Ploggenseering“, und „Spielgarten“ haben sich bisher nicht für neue Entgeltkalkulationen und – verhandlungen ausgesprochen. Das bedeutet, dass sich die gegenwärtigen Gesamtplatzkosten von 2007 hier nicht ändern.

Der DRK Kindergarten „Sonnenschein“, Klützer Straße 3 und die städtische Kindertageseinrichtung „Hummelland“, Maxim Gorki Straße 3  in Grevesmühlen werden zum 31.08.2008 geschlossen.

 

Wie bereits in den Vorjahren sind die Gesamtplatzkosten 2008 der Träger der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Grevesmühlen je Einrichtung und Betreuungsform unterschiedlich. Das bedeutet, dass sich innerhalb der Stadt Grevesmühlen die Eltern und die Stadt Grevesmühlen, als zuständige Wohnsitzgemeinde für Kinder mit Wohnsitz in Grevesmühlen, mit Beiträgen in unterschiedlichen Höhen an den Gesamtplatzkosten der Kindertageseinrichtungen beteiligen müssten.

Bisher hat die Stadtvertretung in Grevesmühlen eine einheitliche Erhebung von Elterngebühren durch die freiwillige Erhöhung ihres Wohnsitzgemeindeanteils über die gesetzliche Regelung und Absenkung des Elternanteils ermöglicht. Dadurch wurden die Eltern finanziell sehr entlastet.  Die Elterngebühren in der Stadt Grevesmühlen liegen seit Jahren weit unter den Elternbeiträgen im Landkreis Nordwestmecklenburg und dem Raum Wismar.

 

In der Anlage 1 ist die finanzielle Beteiligung der Stadt Grevesmühlen an den Kosten der Kindertagesförderung für Kinder aus Grevesmühlen ersichtlich. Der 1. Kalkulationszeitraum vom 01.09.2007 bis 31.08.2008 (hellblau) weist die bisherige  Höhe der Förderung und der 2. Kalkulationszeitraum vom 01.09.2008 bis 31.08.2009 (gelb) die künftige Höhe der Förderung bei Beibehaltung der Elternbeiträge von 2007 und 2008 mit gleicher Kinderanzahl aus. Hier ist ersichtlich, dass die Stadt Grevesmühlen dann künftig noch 298.300 T€ mehr für die Kindertagesförderung als bisher ausgeben müsste.

Für den 2. Kalkulationszeitraum sind außerdem eine Variante 1 (lila) mit gesetzlicher Kostenbeteiligung von je 50 % der Stadt Grevesmühlen und der Eltern

sowie eine Variante 2 (grün) mit einer neuen Kostenteilung der Entgelte 2008 mit einrichtungs- und platzbezogenen Zuschüssen der Stadt Grevesmühlen dargestellt.

 

Der Nachtragshaushalt 2008 liegt der Stadtvertretung in diesem Sitzungsturnus zur Beschlussfassung vor. Um den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes herzustellen, müssen dem Verwaltungshaushalt aus dem Vermögenshaushalt 290.500 Euro zugefügt werden. Das bedeutet, dass der Verwaltungshaushalt nicht in der Lage ist, einen Überschuss für die Investitionen des Vermögenshaushaltes zu erwirtschaften und ein Substanzverzehr eintritt.

 

Aus diesem Grunde hatte die Verwaltung in der Vorlage vom 12.08.2008 zunächst vorgeschlagen, die Förderung der freien Kita- Träger in der Stadt Grevesmühlen i.V.m. der Festlegung der Elternbeiträge für die städtische Kita „Am Lustgarten 24 - 26“ in Grevesmühlen anhand der Variante 2 (grün, Anlage 1) ab dem 1. Oktober 2008 vorzunehmen.

Damit hätte die Stadt Grevesmühlen immer noch die Eltern finanziell entlasten und  jeder Kita- Einrichtung und deren Platzkosten im Stadtgebiet gerecht werden können.

Die Annäherung der Höhe der Elternbeiträge hätte durch differenzierte einrichtungs- und platzbezogene Zuschüsse der Stadt Grevesmühlen auch weiterhin die  Möglichkeit geboten, den bisherigen politischen Willen der Stadtvertretung Grevesmühlens für einheitliche Elternbeiträge innerhalb des Stadtgebietes  trägerübergreifend mit geringen Abweichungen weiterzuführen.

Bei der Umsetzung dieser Variante hätte die Höhe der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtung in der Stadt Grevesmühlen um ca. 1 bis 3 € für einen Krippen- und Kindergartenplatz differiert. Eine Ausnahme hätten die Elternbeiträge für die Hortbetreuung  mit 12 bis 28 € Differenz je Platz gebildet. Hier sind jedoch die beiden Betreuungsangebote (Rahmenbedingungen) nicht miteinander vergleichbar. Eindeutig hält die Stadt das qualitativ höhere Hortangebot vor.

 

Aus der Diskussion des Finanzausschusses am 1. September 2008 erarbeitete die Verwaltung eine weitere Variante.

Insbesondere lag dem Finanzausschuss eine ausgewogene und zumutbare Erhöhung der Elternbeiträge für Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze am Herzen. Er bat die Verwaltung eine weitere Variante  3 (rot, Anlage 1) mit einer Absenkung der Elternbeiträge in der Krippe auf 185 € für einen Ganztagsplatz über eine ausgleichende Anhebung der Elternbeiträge im Kindergarten auf 125 € für einen Ganztagsplatz zu prüfen. Die Höhe der Elterngebühren für die Teilzeitbetreuung in Krippe und Kindergarten sollten analog angepasst werden.

Die Beratungsunterlagen wurden entsprechend überarbeitet und dem Kultur- und Sozialausschuss am 2. September 2008 zur Beratung vorgelegt. Dieser sprach sich einstimmig für die neue Variante 3 aus.

 

Am 4. September 2008 hat das DRK seine Kostenverhandlungen für die neue Kita  „Die Weltentdecker“ mit dem LK NWM abschließen können. Die Ergebnisse machten erneut eine Überarbeitung der Beratungsunterlagen erforderlich, da die Varianten 2 (grün) und 3 (rot) aufgrund der verhandelten Gesamtplatzkosten so nicht mehr in die Praxis umgesetzt werden können. 

Die überarbeiteten Beratungsunterlagen wurden zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 9. September 2008 als Tischvorlage ausgereicht.

Beide Ausschüsse stimmten der Variante 4 (orange, Anlage 5) mehrheitlich zu und empfehlen der Stadtvertretung diese zu beschließen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die neuen Elternbeiträge den Betreuungsleistungen der Krippe, des Kindergartens und des Hortes durchaus angemessen.

Bedürftige Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages nach § 90 (3) SGB VIII beim zuständigen Jugendamt stellen (Kostenübernahme durch das Jugendamt) zu stellen.    Im Juli 2008 haben dies Eltern für 34 Hortkinder und 38 Krippen- und Kindergartenkinder der Kita „Am Lustgarten 24 - 26“ in Anspruch genommen. 

Von der Verwaltung wird deshalb die Variante 4 (orange, Anlage 5) favoritisiert und zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 

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