Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-211
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen für einen Teilbereich im Zusammenhang mit der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 "Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände" in Grevesmühlen
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
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16.08.2012
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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16.08.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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21.08.2012
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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03.09.2012
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen behandelt die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 1 BauGB). Es ergeben sich Stellungnahmen und Anregungen, die
- zu berücksichtigen sind,
- teilweise zu berücksichtigen sind,
- nicht zu berücksichtigen sind.
Die tabellarische Zusammenstellung der Abwägungsergebnisse ist Bestandteil des Beschlusses
2. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der B 105 auf dem ehemaligen Ex-Rohr-Gelände begrenzt
- im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen/Weihnachtsbaumschonung,
- im Osten durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Süden durch die Stadtgrenze nach Börzow und Wald,
- im Westen durch die Stadtgrenze nach Börzow und landwirtschaftlich genutzte Flächen
und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
4. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Grevesmühlen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen hat das Beteiligungsverfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen liegen vor. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Die Stellungnahmen werden für das weitere Beteiligungsverfahren ausgewertet. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Auf der Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen werden die Entwürfe für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt.
Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung inklusive Umweltbericht werden für die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB in Auswertung der frühzeitigen Beteiligung angepasst.
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder:
Leitbild 7: "Grevesmühlen, die Stadt ohne Watt!" / Projekt: neu
Entsprechend des Leitbildes unterstützt die Stadt private energetische Vorhaben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,3 kB
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4,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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5
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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