Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-196
Grunddaten
- Betreff:
-
Bezuschussung der kommunalen Kindertageseinrichtung "Am Lustgarten" in der Stadt Grevesmühlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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31.05.2012
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Bereit
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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31.05.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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31.05.2012
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Bereit
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Kultur- und Sozialausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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31.05.2012
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Bereit
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Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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31.05.2012
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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18.06.2012
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Beschlussvorschlag
Die finanzielle Beteiligung der Stadt Grevesmühlen an den Kosten der Kindertagesförderung für Kinder von 0-3 Jahren aus Grevesmühlen für die Kindertagesstätte "Am Lustgarten" erfolgt gemäß § 20 des Kindertagesförderungsgesetzes - KiföG M-V in Höhe von 65 % der verbleibenden Platzkosten, die nicht durch das Land bzw. Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt werden.
Halbtagsplätze werden mit 50 % der verbleibenden Platzkosten, die nicht durch das Land bzw. Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt werden gefördert.
Für die Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt wird der kommunale Anteil auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß von 50 % der verbleibenden Platzkosten, die nicht durch das Land bzw. Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt werden festgelegt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 13.09.2010 hat die Stadtvertretung den finanziellen Anteil der Stadt Grevesmühlen an den Betreuungskosten für Kinder der Kindertagesstätte "Am Lustgarten" festgelegt. Rechtsgrundlage für diesen Beschluss ist das Kindertagesförderungsgesetz KiföG M -V vom 1. April 2004 (GVOBl. M- V S. 146) zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M - V S. 396).
Demnach wurde beschlossen, für Hortkinder den Anteil der Stadt Grevesmühlen auf den nach § 20 KiföG M-V vorgeschriebenen Anteil zu beschränken.
Gleichzeitig hat die Stadtvertretung einheitliche Elterngebühren für alle Krippenplätze auf dem Territorium der Stadt ermöglicht, indem sie ihren Wohnsitzgemeindeanteil freiwillig über die gesetzliche Regelung zahlt.
Für die Kinder im Kindergartenbereich gilt für den Ganztagsplatz eine Elterngebühr von 141,09 Euro und für den Teilzeitplatz 115,39 Euro.
Durch diese Entscheidung konnte eine Absenkung des freiwilligen finanziellen Anteils der Stadt von 10.000 Euro über das gesetzlich vorgeschriebene Maß erzielt werden.
2012 wurden von der Stadt Grevesmühlen die Platzkosten für die Kindertageseinrichtung (Kita) Am Lustgarten, Am Lustgarten 24 26 in Grevesmühlen je Betreuungsform (Krippe, Kindergarten, Hort) neu kalkuliert. Die Neukalkulationen waren erforderlich durch tarifbedingte Erhöhungen der Personalkosten und die Einführung eines neuen Verpflegungskonzeptes in der Kita.
Lagen die Zuschüsse der Stadt für die Kita "Am Lustgarten" bislang jährlich bei 478.400 Euro, ergäbe sich durch die Neukalkulation und ohne Veränderung der freiwilligen Leistungen ein Zuschussbedarf von 575.300 Euro jährlich. Es wären demnach zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 97.000 Euro aufzubringen. Für den erwarteten Anstieg der Kosten ist im Haushalt keine Deckung vorhanden.
Um diese Deckungslücke zu minimieren empfiehlt die Verwaltung zu Gunsten der Haushaltslage den o. g. Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2012 und die Finanzplanjahre 2013 bis 2015 hinsichtlich der Bezuschussung freier Träger von Kindertageseinrichtungen abzuändern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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46 kB
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2
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(wie Dokument)
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64,5 kB
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