Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-195

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die finanzielle Beteiligung der Stadt Grevesmühlen an den Kosten der Kindertagesförderung für Kinder aus Grevesmühlen bei den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet erfolgt gemäß § 20 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) in Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Anteils von 50% der verbleibenden Platzkosten, die nicht durch das Land bzw. Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 13.09.2010 hat die Stadtvertretung den finanziellen Anteil der Stadt Grevesmühlen an den Betreuungskosten für Kinder in Einrichtungen fremder Träger, die sich im Stadtgebiet befinden, neu festgelegt. Rechtsgrundlage für diesen Beschluss ist das Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M -V vom 1. April 2004 (GVOBl. M- V S. 146) zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M - V S. 396).

 

Demnach wurde beschlossen, für Kinder im Kindergartenalter und für Hortkinder den Anteil der Stadt Grevesmühlen auf den nach § 20 KiföG M-V vorgeschriebenen Anteil zu beschränken. Gleichzeitig hat die Stadtvertretung einheitliche Elterngebühren für alle Krippenplätze auf dem Territorium der Stadt ermöglicht, indem sie ihren Wohnsitzgemeindeanteil freiwillig über die gesetzliche Regelung erhöht und die Elternanteile gesenkt hat. Dadurch wurden die Eltern von Krippenkindern finanziell entlastet.

 

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes sollte dadurch der Haushalt 2011 um ca. 50.000 Euro entlastet werden. Die Ausgaben für die freien Träger lagen 2010 bei 507.000 Euro. Der erwünschte Spareffekt für 2011 trat jedoch nicht ein. Statt der ermittelten Einsparung lagen die Ausgaben bei 530.200 Euro, begründet durch den Anstieg der Platzkosten der freien Träger 2011 durch Neuverhandlungen.

 

Durch die Neueröffnung der Kinderkrippe des DRK "Spatzennest" zum 01.05.2012 mit einer Kapazität von 24 Plätzen werden aus dem Haushalt der Stadt weitere zusätzliche Mittel benötigt. Bei einer Belegung von durchschnittlich 15 Plätzen durch Kinder der Stadt sind aus dem jährlichen Haushalt Finanzmittel (nach bisheriger Beschlussfassung) in Höhe von 80.000 Euro jährlich aufzubringen. Für den erwarteten Anstieg der Kosten ist im Haushalt keine Deckung vorhanden. Um diese Deckungslücke zu minimieren empfiehlt die Verwaltung zu Gunsten der Haushaltslage den o. g. Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2012 und die Finanzplanjahre 2013 bis 2015 hinsichtlich der Bezuschussung freier Träger von Kindertageseinrichtungen abzuändern.

 

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Anlagen

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