Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-189
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Grevesmühlen für einen Teilbereich der Klützer Straße südlich der Einkaufszentren und östlich der vorhandenen Bebauung
hier: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
21.05.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
22.05.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
07.06.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Grevesmühlen
|
Entscheidung
|
|
|
18.06.2012
|
Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Behandlung eingegangener Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 für den Teilbereich an der Klützer Straße südlich der Einkaufszentren und östlich der vorhandenen Bebauung gemäß § 13a BauGB gemäß tabellarischer Zusammenstellung. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende
Stellungnahmen. Die Abwägung wird, wie tabellarisch dargestellt, beschlossen.
2. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen billigt die erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung für das weitere Beteiligungsverfahren. Innerhalb des Verfahrens nach § 13a BauGB sind eine Eingriffs-/Ausgleichsregelung und eine Umweltprüfung nicht erforderlich. Eine Vorprüfung des Einzelfalls war nicht erforderlich.
3. Die erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden gebilligt und für die Auslegung bestimmt. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass ein Umweltbericht und eine Eingriffs-/Ausgleichsregelung im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erstellt werden.
4. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass folgende Gutachten mit öffentlich zur Einsichtnahme ausliegen:
- Schalltechnische Untersuchung,
- Geruchsemissionsprognose,
- Artenschutzbericht.
Darüber hinaus ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu naturschutzfachlichen, wasserwirtschaftliche und immissionsschutzrechtlichen Belangen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich mit auszulegen sind.
5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
6. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
7. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Grevesmühlen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
8. Weiterhin ist mitzuteilen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 30 mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Stand Juli 2007 durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Stellungnahmen werden in tabellarischer Form ausgewertet. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende
Stellungnahmen.
Die Ergebnisse werden unter Berücksichtigung auch der gutachterlichen Erkenntnisse in den erneuten Entwurf eingearbeitet. Da seit 2007 ein längerer Zeitraum verstrichen ist, ist eine erneute Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchzuführen.
Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Stellungnahmeverfahren ergeben sich Anforderungen an den Schallschutz. Die Anforderungen an den Schallschutz werden unter Berücksichtigung der neuen gutachterlichen Erkenntnisse eingearbeitet. Es erfolgt eine Gesamtbetrachtung im Rahmen einer Schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 30 und den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 34 für das Gebiet Mühlenblick in Grevesmühlen. Zum Schutz vor Lärm vom Landwirtschaftsbetrieb sind außerhalb des Plangebietes in einer Gesamtbetrachtung mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Grevesmühlen aktive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Innerhalb des Plangebietes ist für zwei nordöstliche Grundstücke zusätzlich das Obergeschoss und für die Nachtzeit während der Erntezeit passiver Schallschutz berücksichtigt.
Zum Schutz vor Lärm von der Stellplatzanlage des Getränkemarktes von Marktkauf ist eine Lärmschutzwand mit einer Länge von 15 m und einer Höhe von 3 m vorzusehen. Die Auswirkungen zur Herstellung der Lärmschutzwand gegenüber dem Stellplatzlärm wurden in Bezug auf Beeinträchtigungen für den Einzelbaum bewertet. Danach ist ein Ausnahmeantrag nicht vorgesehen.
Hinsichtlich der Geruchsbeeinträchtigungen wurde eine Geruchsprognose erstellt. Danach sind keine Auswirkungen auf das Plangebiet zu berücksichtigen.
Der Bebauungsplan dient der baulichen Wiedernutzbarmachung von brach gefallenen Flächen (ehemalige Gärtnerei) und der Nachverdichtung weniger genutzter Bereiche für zukünftige Wohnbebauung. Es soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000m2 festgesetzt werden (§13a Abs.1 Nr.1 BauGB). Im Ergebnis erfolgt die Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB. Es wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB abgesehen. Zum anderen gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs.3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag wird gemäß den örtlichen Erhebungen aus dem Jahr 2011 ergänzt.
Unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse werden die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung für das Erneute Beteiligungsverfahren bestimmt.
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder:
Leitbild 2: "Grevesmühlen, die wachsende Stadt"
(Projekt 18: Entwicklung der Flächen südlich der Klützer Straße für den Einfamilienhausbau)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
102,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
98,8 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
3,8 MB
|
