Vorlage öffentlich - VO/13GV/2012-086

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.      Für die in der Anlage dargestellte Teilfläche der am 23.02.1993 von der Gemeinde Gägelow beschlossenen und seit dem 06.05.1998 rechtskräftigen Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 "Gägelow-Mitte" soll die 6. Änderung aufgestellt werden. Der Geltungsbereich besitzt eine Größe von ca. 1.860 m² und umfasst die Flurstücke 232, 233, 249 sowie 258 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Gägelow.

              Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.               Daher kann die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 im vereinfachten Verfahren               nach § 13 BauGB aufgestellt werden.

 

2.      Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

              Der Bebauungsplan Nr. 5 in der Fassung der 5. Änderung (aktuelle Fassung) weist               das Flurstück 249 als allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO aus. Mit der               6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 soll das dort festgesetzte WA in eine               öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Spielplatz" umgewidmet werden.

              Des Weiteren definiert der B-Plan Nr. 5 in der aktuellen Fassung die Flurstücke 232               und 233 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Spielplatz". Mit der 6.               Änderung des B-Planes soll diese Grünfläche in ein allgemeines Wohngebiet               umgewidmet werden. Innerhalb des neuen allgemeinen Wohngebietes sollen die               planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Wohngebäuden               geschaffen werden.

 

3.      Der vorliegende Entwurf der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Gägelow Mitte" sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in der vor-liegenden Fassung gebilligt.

 

4.      Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus-zulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufga-benbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

5.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss über die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 5 wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow im Februar 1993 als Satzung beschlossen und im Jahre 1998 öffentlich bekannt gemacht. Seit seiner Bekanntmachung hat der Bebauungsplan Nr. 5 fünf rechtskräftige Änderungen erfahren. Die Satzungen über die 3. und 4. Änderung des B-Planes Nr. 5 hatten bereits Teile des jetzigen Geltungsbereiches zum Inhalt.

 

Mit der 6. Änderung des B-Planes Nr. 5 nimmt die Gemeinde Festsetzungen, die mit den Satzungen über die 3. und 4. Änderung getroffen wurden, zurück. Grund hierfür ist, dass sich die städtebauliche Entwicklung anders als von der Gemeinde erwartet vollzogen hat.

 

Mit der 6. Änderung kommt die Gemeinde nun den konkreten Wünschen von Bauwilligen nach und ermöglicht diesen die Errichtung von Wohngebäuden auf den favorisierten Flächen. Das städtebauliche Konzept des Bebauungsplanes Nr. 5 wird durch diese kleinteiligen Anpassungen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ausgaben für die Planung werden aus dem Produktsachkonto 51101.56255000 beglichen.

Die Planungskosten werden schließlich auf den Grundstückspreis umgelegt.

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Anlagen

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