Vorlage öffentlich - VO/06GV/2012-021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Roggenstorf beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Roggenstorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Neukalkulation der Verwaltungsgebühren für den gesamten Verwaltungsbereich (Stadt Grevesmühlen und Gemeinden des Amtes Grevesmühlen - Land) ist der Gebührensatz für die Umlage des Wasser- und Bodenverbandes zu überprüfen.

 

Der Gebührensatz erhöht sich von bisher 8,30 €/ha auf 9,23 €/ha. Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Der erhebliche Anstieg des Gebührensatzes ist damit zu begründen, dass die Beitragseinheiten (BE), bei der letzten Kalkulation des Gebührensatzes, um 160 BE geringer waren. Das sind Kosten von ca. 1100 €, die nun zusätzlich gedeckt werden müssen. Gleichzeitig betrug die Verwaltungsgebühr zu diesem Zeitpunkt nur 1,19 €/ha.

 

Es ergeben sich also folgende Mehrkosten:

·         ca. 1.100 € durch die Erhöhung der BE (ca. 0,56 €/ha)

·         ca. 670 € durch die Anpassung der Verwaltungsgebühr (ca. 0,34 €/ha)

 

Pro ha müssen also zusätzlich ca. 0,90 € eingenommen werden, damit die Gemeinde keine zusätzlichen Ausgaben hat.

 

Die Ablehnung dieses Beschlusses hat zur Folge, dass alle anderen Gemeinden die Kosten der Differenz tragen müssen. Dieses wird nicht akzeptiert, nach erneuter ablehnender Beschlussfassung trägt allein die Gemeinde Roggenstorf den Verlust.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Nachteile, die sich die Erträge mit dem zu zahlenden Beitrag an den Wasser- und Bodenverband nahezu decken.

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Anlagen

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