Vorlage öffentlich - VO/04GV/2008-006
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur vorzeitigen Umstellung auf das doppische Rechnungswesen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Verfasser:
- Lenschow, Kristine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Mallentin
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Entscheidung
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14.07.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landtag hat am 14. Dezember 2007 das Gesetz zur Reform
des Gemeindehaushaltsrechts (GVOBl. M-V Nr. 19 v. 28.12.2007, S. 410)
beschlossen. Nach Artikel 1 § 1 Satz 2 haben die Gemeinden ab dem Haushaltsjahr
2012 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden
(Doppik) zu führen. Das bisherige kamerale System wird somit abgelöst. Die
Unterschiede (siehe auch Anlage „Milchmädchen, adieu!“) werden durch die
Verwaltung in der Sitzung erläutert.
Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass die Gemeinden durch
Beschluss festlegen können, dass die Umstellung vorzeitig innerhalb des
Zeitraumes 2008-2012 vorgenommen wird. Diese Beschlüsse sind der
Rechtsaufsichtsbehörde spätestens drei Monate vor Umstellung anzuzeigen. Gemäß
§ 17 Abs. 3 soll die vorzeitige Umstellung erst dann erfolgen, wenn alle
Gemeindevertretungen gesondert und der Amtsausschuss (sowie die
Verwaltungsbehörde/Stadt Grevesmühlen) die Entscheidung zur zeitlich
einheitlichen Umstellung getroffen haben.
Der Stand des Projektes wird durch die Verwaltung in einem
mündlichen Bericht dargelegt. Die Lenkungsgruppe zur Einführung des NKHR in der
Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen hat sich bereits in diversen Sitzungen mit
der Thematik befasst und den Produktplanentwürfen für die Stadt Grevesmühlen
und die Gemeinde Börzow, der Bewertungsrichtlinie der Verwaltungsgemeinschaft
Grevesmühlen, dem geplanten Umstellungsverfahren und den Wertgrenzen für die
Einzeldarstellung von Investitionen in der Finanzrechnung zugestimmt.
Bereits 2005 wurde in Abstimmung mit dem Amtsausschuss und
der Stadtvertretung das Doppik-Projekt der Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen
ins Leben gerufen. Die Beschlüsse hierzu wurden am 20.10.2005 im Amtsausschuss
und am 02.05.2005 in der Stadtvertretung gefasst. Beide Gremien legten fest,
welche Vertreter in die Lenkungsgruppe entsandt werden. Die Lenkungsgruppe
bestätigte anschließend den Projektaufbau (4 Teilprojekte, Projektleitung,
Lenkungsgruppe), deren Aufgabendefinitionen sowie die Teilnahme der
Verwaltungsgemeinschaft am Frühstarterprojekt des Landes. Außerdem wurde
festgelegt, dass innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft die Gemeinde Börzow und
die Stadt Grevesmühlen als Piloten zuerst auf die Doppik umgestellt werden
sollen. Dies hat seinen Grund zum einen im Umfang der Erfassung und Bewertung
des gemeindlichen Vermögens für die Eröffnungsbilanz, was durch die Verwaltung
nur schritt- bzw. gemeindeweise zu schaffen ist. Zum anderen soll somit
erreicht werden, dass Fehler, die aufgrund der Komplexität des Projekts bei den
ersten Umstellungen auftreten werden, erkannt und bei den folgenden
Umstellungen vermieden werden.
Die Umstellung soll voraussichtlich wie folgt vorgenommen
werden: Ab 01.01.2009 wird die Finanzbuchhaltung für alle Haushalte der
Verwaltungsgemeinschaft vom kameralen auf das doppische System umgestellt. Die
Umstellung der Haushalte der einzelnen Gemeinden/des Amtes erfolgt bis zum Jahr
2012 schrittweise. Zum Jahr 2009 werden für die Pilotgemeinde Börzow und die
Stadt Grevesmühlen die doppischen Haushaltspläne einschließlich der
Eröffnungsbilanzen erstellt. Für die übrigen Haushalte soll die Buchhaltung
voraussichtlich doppisch erfolgen, die Buchungen werden aber noch in kameraler
Form (Haushaltsplanung und Jahresrechnung) zur Beschlussfassung vorgelegt, bis
das gesamte Vermögen der jeweiligen Gemeinde/des Amtes erfasst und bewertet
wurde und somit die jeweilige Eröffnungsbilanz aufgestellt werden kann. Die
Verwaltung wird hierzu jeder Gemeinde/der Stadt/dem Amt einen Produktplan zur
Beschlussfassung vorlegen, der die Grundlage für die Buchung auf
Produktsachkonten bildet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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386,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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634,9 kB
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