Vorlage öffentlich - VO/10GV/2012-053
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Löschfahrzeug
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Pahlke
- Verfasser:
- Herr Heinze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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19.04.2012
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt den sofortigen Abschluss eines Kaufvertrages mit der Firma Schwäble Fahrzeugbau in 89547 Gerstetten über ein aufgearbeitetes gebrauchtes Löschfahrzeug vom Typ TLF 16/25 auf einem Mercedes-Benz Fahrgestell 1224 AF, Erstzulassung 1999, zum Bruttopreis von 121.975 Euro.
Dieser Preis beinhaltet die Inzahlungnahme des bei einem Verkehrsunfall irreparabel beschädigten LF 16/12 der Gemeinde.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei einem Verkehrsunfall während einer Einsatzfahrt am 14.01.2012 wurde das Löschfahrzeug vom Typ LF 16/12 der FF Upahl so stark beschädigt, dass die Reparaturkosten laut DEKRA- Gutachten weit über dem Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug liegen.
Die Haftpflichtversicherung der Unfallgegnerin erstattete der Gemeinde Upahl darauf hin den Wiederbeschaffungswert von 63.308,00 Euro abzüglich einem Restwert von 3000 Euro.
Recherchen im Internet und Nachfragen bei Händlern zur Ersatzbeschaffung erbrachten zu diesem Preis nur Angebote für Fahrzeuge, deren Alter bei dem des Unfallfahrzeuges oder darüber lagen.
Weil die Gemeinde aber ein Fahrzeug wünscht, das nicht früher als 1999 gebaut und zugelassen wurde und vergleichbare oder höhere Einsatzkriterien als das bisherige erfüllt, kam ein seit Januar 2012 im Internet offeriertes HLF 20-25 in die engere Wahl.
Bei Verhandlungen über den dort verlangten Nettopreis von 129.750 Euro (brutto 154.402,50 Euro) gelang es mit dem Angebot der Inzahlungnahme des Unfallfahrzeuges einen Brottopreis zu erzielen, der aus den von der Gemeinde für die Ersatzbeschaffung eingeplanten Haushaltsmitteln und dem von der Haftpflichtversicherung geleisteten Schadenersatz aufgebracht werden kann.
Ein günstigeres Angebot über ein damit vergleichbares Gebrauchtfahrzeug, das die von der FF Upahl vorgegebenen Einsatzkriterien erfüllt, stand und steht gegenwärtig nicht zur Verfügung.
