Vorlage öffentlich - VO/11GV/2012-024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Höhe der Nutzungsgebühr für das neue Dorfgemeinschaftshaus wie folgt:

 

Bürger der Gemeinde: 100,00 € / Tag

 

Bürger, Vereine, Verbände anderer Gemeinden: 150,00 € / Tag

 

Bei einer Nutzung am Vortag fallen zusätzlich 25 Euro an.

Werden die Räumlichkeiten am der Nutzung folgenden Tag länger

als bis um 10.00 Uhr genutzt, fallen weitere 25 Euro an.

 

Vereine der Gemeinde zahlen keine Nutzungsgebühr.

 

Die Verwaltung stellt entsprechende Nutzungsvereinbarungen zur Verfügung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Um die Räumlichkeiten im neuen Gemeindehaus in Warnow vermieten zu können, muss die Höhe der Nutzungsgebühr festgelegt werden.

 

 

altes Gemeindehaus

neues Gemeindehaus

 

Bürger der Gemeinde

Bürger anderer Gemeinden, Vereine, Verbände u. ä.

Bürger der Gemeinde

Bürger anderer Gemeinden, Vereine, Verbände u. ä.

Nutzung bis 5 Stunden pro Tag

26,00 €

77,00 €

100,00 €

150,00 €

Nutzung über 5 Stunden pro Tag

52,00 €

154,00 €

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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