30.05.2012 - 6 Festsetzung der Miete für das neue Gemeindehaus
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 30.05.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Burmeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
In der Diskussion zu diesem TOP wird darauf hingewiesen, ob nicht vorsorglich ein Beschluss gefasst werden sollte, welcher der rechten Szene die Nutzung dieser Räume untersagt. Der Bürgermeister informiert, dass das nicht nötig ist, da die Mietverträge auch in dieser Richtung abgesichert sind.
Sachverhalt:
Um die Räumlichkeiten im neuen Gemeindehaus in Warnow vermieten zu können, muss die Höhe der Nutzungsgebühr festgelegt werden.
| altes Gemeindehaus | neues Gemeindehaus | ||
| Bürger der Gemeinde | Bürger anderer Gemeinden, Vereine, Verbände u. ä. | Bürger der Gemeinde | Bürger anderer Gemeinden, Vereine, Verbände u. ä. |
Nutzung bis 5 Stunden pro Tag | 26,00 € | 77,00 € | 100,00 € | 150,00 € |
Nutzung über 5 Stunden pro Tag | 52,00 € | 154,00 € | ||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Höhe der Nutzungsgebühr für das neue Dorfgemeinschaftshaus wie folgt:
- Bürger der Gemeinde: 100,00 € / Tag
- Bürger, Vereine, Verbände anderer Gemeinden: 150,00 € / Tag
- bei stundenweiser Nutzung durch Vereine anderer Gemeinden für max. 3 Stunden: 25,00 €
- Bei einer Nutzung am Vortag fallen zusätzlich 25 Euro an. Werden die Räumlichkeiten am der der Nutzung folgenden Tag länger als bis um 12.00 Uhr genutzt, fallen weitere 25 Euro an.
- Vereine der Gemeinde zahlen keine Nutzungsgebühr.
Die Verwaltung stellt entsprechende Nutzungsvereinbarungen zur Verfügung.
