Vorlage öffentlich - VO/04GV/2012-036
Grunddaten
- Betreff:
-
Gratulationsordnung der Gemeinde Mallentin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Heidrun Köpke
- Verfasser:
- Köpke, Heidrun
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Mallentin
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Vorberatung
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07.05.2012
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Zum 70. und 75. Geburtstag wird an alle Einwohner der Gemeinde Mallentin eine Glückwunschkarte verschickt (durch die Verwaltung).
- Zum 80. Geburtstag und alle weiteren 5 Jahre gratuliert der/die Bürgermeister/in bzw. ein Vertreter des jeweiligen Ortsteiles mit einem Präsent in Höhe von 10,00 .
- Zur Goldenen Hochzeit wird ein Präsentkorb in Höhe von 40 und ein kleiner Blumengruß durch den/die Bürgermeister/in oder einen Stellvertreter überreicht.
- Alle Rentner, die aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Weihnachtsfeier der Gemeinde teilnehmen können, erhalten ein Präsent in Höhe von 5 EURO (durch den/die Bürgermeister/in bzw. einem Stellvertreter des Ortsteiles).
- Zur Geburt eines Kindes wird eine Glückwunschkarte übersandt (Verwaltung).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für eine bessere Planbarkeit der Haushaltsstelle (35101/56930000 - Repräsentationen/Rentnerbetreuung/-geburtstage) ist die Erstellung einer Gratulationsordnung erforderlich.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Mallentin schlägt vor, die Verfahrensweise bei Gratulationen festzulegen, d. h. Gratulation ab dem 70. Lebensjahr, dann alle 5 Jahre.
