07.05.2012 - 12 Gratulationsordnung der Gemeinde Mallentin
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mallentin
- Datum:
- Mo., 07.05.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Heidrun Köpke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Für eine bessere Planbarkeit der Haushaltsstelle (35101/56930000 - Repräsentationen/Rentnerbetreuung/-geburtstage) ist die Erstellung einer Gratulationsordnung erforderlich.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Mallentin schlägt vor, die Verfahrensweise bei Gratulationen festzulegen, d. h. Gratulation ab dem 70. Lebensjahr, dann alle 5 Jahre.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Zum 70. und 75. Geburtstag wird an alle Einwohner der Gemeinde Mallentin eine Glückwunschkarte verschickt (durch die Verwaltung).
- Zum 80. Geburtstag und alle weiteren 5 Jahre gratuliert der/die Bürgermeister/in bzw. ein Vertreter des jeweiligen Ortsteiles mit einem Präsent in Höhe von 10,00 €.
- Zur Goldenen Hochzeit wird ein Präsentkorb in Höhe von 40 € und ein kleiner Blumengruß durch den/die Bürgermeister/in oder einen Stellvertreter überreicht.
- Alle Rentner, die aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Weihnachtsfeier der Gemeinde teilnehmen können, erhalten ein Präsent in Höhe von 5 EURO (durch den/die Bürgermeister/in bzw. einem Stellvertreter des Ortsteiles).
- Zur Geburt eines Kindes wird eine Glückwunschkarte übersandt (Verwaltung).
Die Gratulationsordnung gilt ab dem 01.07.2012.
