Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-179

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtvertretung beschließt die außerplanmäßige Auszahlung für die "Maßnahmen zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes am Schulkomplex Am Ploggensee - Haus 1 und Haus 2" und für die "Maßnahmen zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes am Schulkomplex Am Ploggensee - Haus 3" in Höhe von insgesamt 343.900,00 €.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Februar 2011 fand im Schulkomplex "Am Ploggensee" eine Brandverhütungsschau der Unteren Bauaufsichtsbehörde statt, nachdem Vertreter der Schulkonferenz den Landkreis vorab schriftlich aufgefordert hatten, den Brandschutz zu überprüfen.

 

Dabei wurde festgestellt, dass erhebliche, von einem Bestandsschutz nicht gedeckte Sicherheitsdefizite hinsichtlich des baulichen Brandschutzes bestehen. Das Hauptproblem liegt hier im Fehlen eines 2. baulichen Rettungsweges sowie der besonderen Bauweise der Schulgebäude aus den 70er Jahren. So sind sämtliche Räume der Schulgebäude direkt, d.h. ohne vorgelagerte notwendige Flure, mit dem jeweils einzigen Treppenraum verbunden, so dass grundlegende Schutzzielvorgaben zum Personenschutz nicht eingehalten werden. Daneben sind die vorhandenen Garderoben in den Fluren als zusätzliche Brandbelastungen kritisch zu bewerten.

 

Entgegen vormaliger Brandschutzschauen führte dies in der Bewertung der Unteren Bauaufsichtsbehörde nunmehr zur Forderung, ein Brandschutzgutachten zu erstellen und die dort beschriebenen Maßnahmen umzusetzen. 

 

Das Brandschutzgutachten wurde direkt anschließend in die Wege geleitet und erstellt. Die vorhandene Situation in den einzelnen Häusern und die Ergebnisse der Gutachten wurden durch Herrn Dr.-Ing. Riesner auf der Bauausschusssitzung am 08.09.2011 anschaulich dargestellt und erläutert.

 

Die vorgeschlagene Lösung des Sachverständigen sieht vor, dass der vorhandene Rettungsweg "sicherer" als notwendiger Treppenraum gem. § 35 LBauO M-V gestaltet werden soll. Dies soll durch den Einbau einer Rauchschutzdruckanlage erfolgen, die über eine Brandmeldeanlage angesteuert wird und damit in einem frühen Brandstadium eine Verdünnung und Ableitung eventueller Rauchgase ermöglicht. Damit verbunden ist der Einbau dicht- und selbstschließender Türen mit Freilauftürschließern und automatisch aufgehender Abströmöffnungen.

 

Damit kann im Gegenzug auf weitere Rauchschutz- oder Brandschutztüren im Treppenhaus sowie die Anordnung von Fluchttreppen als zweiten Rettungsweg verzichtet werden. Diese alternativen Varianten sind eingehend geprüft worden und aufgrund der damals nicht geringer eingeschätzten Kosten (z.B. vier Fluchttreppen allein für die Grundschule Ploggensee) und den erheblichen Umbaubedarf im Inneren (z.B. Rettungsweg über derzeitige Sanitärbereiche o. Klassenräume) verworfen worden.

 

Seit November 2011 ist ein Fachplaner mit der Umsetzung des Brandschutzkonzepts beschäftigt. Dieser hat erst Anfang April nach mehreren Abstimmungen insbesondere mit der Unteren Bauaufsicht zu technisch notwendigen Maßnahmenteilen die Entwurfsplanung und somit Kostenberechnung abschließen können.

 

Im Zusammenhang mit dem Einbau der Rauchschutzdruckanlage sind auch die Erneuerungen der Innentüren zum Treppenhaus zwingend erforderlich. Dies weist bereits das Gutachten aus. In der weiteren Planung ergab sich jedoch, dass die bestehenden Türmaße in Höhe und Breite nicht für die neuen Türen geeignet sind. Damit sind erhebliche Mehraufwendungen verbunden, da neue Stürze gesetzt werden müssen und direkt anschließend Putz- und Malerarbeiten  in Größenordnung erforderlich werden. 

 

Auch hat sich in der Planungsphase ergeben, dass die E-Installationen in den Fluren teilweise erneuert, ergänzt sowie durch abgehängte Brandschutzdecken gesichert werden müssen.

 

Von allen Beteiligten, insbesondere von den Schulen, wird es als dringend geboten angesehen, diese Sommerferien in vollem Umfange für die Umbaumaßnahmen zu nutzen. Mit den betroffenen Schulen sind auch die Einschränkungen während der Bauphase abgestimmt bis hin zum zwischenzeitlichen Raumplan.

 

Danach ist vorgesehen, die Baumaßnahmen in der Grundschule Ploggensee (Haus 3) zu beginnen und bis Jahresende alle Maßnahmen dort abzuschließen. In dieser Zeit erfolgt ein vollständiger Umzug der Schüler in Haus 1 und Mittelbau (Haus 2). Anschließend wird Haus 1 umgebaut und die Schüler von dort in die sanierte Grundschule aufgenommen. Der Mittelbau soll in den Sommerferien 2013 saniert werden, so dass hier keine weitere Beeinträchtigung entsteht.

 

Die Schulkonferenzen der Grundschule und Wasserturmschule sind hierüber ausführlich informiert worden.

 

Im Ergebnis werden neue, auch für Grundschüler leicht nutzbare Türen in allen drei Häusern eingebaut sein. Der Treppenflur der Grundschule wird vollständig malermäßig aufgearbeitet sein, in Haus 1 und Mittelbau werden die Wände mit neuen Türen neu aufgearbeitet sein. Die technischen Anlagen werden sich unterhalb der Treppen eingehaust befinden.

 

In den Häusern werden jeweils mindestens ein Nutzraum zu einem Garderobenraum umgebaut werden müssen, um die bisherigen Brandlasten aus dem Treppenhaus zu beseitigen. Dies reduziert die Kapazitäten des Schulkomplexes um ca. 55 Kinder.

 

Die Ausschreibung muss in Kürze erfolgen, um die Vergabe der Bauleistungen im Mai 2012 vornehmen zu können und vor Ort zu Beginn der Sommerferien starten zu können.

 

Mit der erst seit kurzem feststehenden Kostensumme gem. Anlage sowie Bauzeitenplan ist begründet, warum der konkrete Beschluss der außerplanmäßigen Ausgabe nicht in den Fachausschüssen vorab beraten werden konnte und warum die Entscheidung in der Stadtvertretersitzung am 16.04.2012 behandelt werden sollte.

 

Ursprünglich wurden im Haushalt 2012 insgesamt 292.100 Euro auf Basis der Feststellungen der Brandverhütungsschau eingeplant. Dies erfolgte ohne Kenntnis der nunmehr vorliegenden Kostenschätzung und in der Annahme, dass erhebliche geringere Aufwendungen entstehen.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 627.000 Euro, so dass für die Investition "Maßnahmen zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes am Schulkomplex "Am Ploggensee"" eine außerplanmäßige Auszahlung erforderlich wird. Die Entscheidung hierüber ist der Stadtvertretung gemäß Hauptsatzung vorbehalten. 

 

Außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn eine vollständige Gegenfinanzierung gesichert werden kann. Dies können nur Auszahlungen sein, die im Haushaltsplan mit einer Kassenwirksamkeit für 2012 vorgesehen waren und für die nicht bereits Zahlungsverpflichtungen eingetreten sind. Nach Prüfung der Verwaltung kann dies lediglich folgende Bestandteile des Haushaltsplans betreffen:

 

 

 

Produktsachkonto

Betrag

1.

interaktive Tafel GS "Am Ploggensee"

21103.09100000-009

3.900,00 €

2.

Freizeitanl.  Am Ploggensee, Wohnmobilparkplatz

42402.09600000-096

50.000,00 €

3.

Umgestaltung Bahnhofsumfeld Pendlerparkplatz

54601.09600000-035

10.000,00 €

4.

Erneuerung Gehweg Theodor Körner Straße

54101.09600000-127

100.000,00 €

5.

Bau Gehweg Ploggenseering

54101.09600000-029

55.000,00 €

6.

Sanierung Rundlaufbahn Sportplatz Gr. Ring

1.140.152.310.000,00

64.000,00 €

7.

 

kindgerechter Schulhof GS "Am Ploggensee"

Treppenanlage

21103.09600000-038

 

21.000,00 €

 

8.

 

kindgerechter Schulhof GS "Fritz Reuter"

Fahrradständer, Pflasterung

21102.09600000-037

 

40.000,00 €

 

9.

Salzstreuer Bauhof

11402.09100000-041

10.000,00 €

10.

Machbarkeitsstudie Neubau Aula WTS

21502.52310000-112

18.500,00 €

11.

Abbruch Gebäude Bahnhofsumfeld

11401.52313100

200.000,00 €

12.

Umgestaltung Bahnhof und Bahnhofsumfeld, Planung

11401.09600000-035

50.000,00 €

13.

Umgestaltung Bahnhof und Bahnhofsumfeld,
Grunderwerb

11401 . 03930000

325.000,00 €

 

Die fett gekennzeichneten Maßnahmen Nr. 1 bis 8 schlägt die Verwaltung zur Gegenfinanzierung vor.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten für die Maßnahmen zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes am Schulkomplex "Am Ploggensee" belaufen sich entsprechend der Kostenberechnung auf rund 627.000,00 €.  Im Haushalt 2012 stehen für das Haus 3 (Grundschule) sowie für die Häuser 1 und 2 (ehemalige Realschule und Technikgebäude) insgesamt 292.100,00 € zur Verfügung. Zusätzlich wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe der Differenzbeträge jeweils für die Häuser 1 und 2 (Produkt 11401) und Haus 3 (Produkt 21103) erforderlich, die aus den in der Anlage benannten Produktsachkonten gedeckt werden kann.

 

Die Umschichtung der Haushaltsmittel erfolgt über den Nachtragshaushalt 2012.

 

Am 26.03.2012 wurde ein Antrag auf Sonderbedarfszuweisung (SBZ) nach § 20 FAG in Höhe von 209.000,00 € gestellt. Eine Rückmeldung des Zuwendungsgebers liegt noch nicht vor und kann damit auch noch nicht berücksichtigt werden.

 

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Anlagen

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