Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-134
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss an die Evang-Luth. Kirchgemeinde zur Errichtung einer öffentlichen Toilette auf dem Friedhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Lars Prahler
- Verfasser:
- Herr L. Prahler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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12.03.2012
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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15.03.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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20.03.2012
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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16.04.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Kirchgemeinde hat den Antrag gestellt (Eingang 05.07.2011), dass die Stadt sich an der Neuerrichtung einer öffentlichen Toilette auf dem Gelände des städtischen Friedhofs finanziell beteiligen möge.
Daraufhin hat die Verwaltung weitergehende Unterlagen zum Projekt erbeten und einen förderunschädlichen, vorzeitigen Baubeginn gewährt.
Auf Basis der eingereichten Unterlagen und der vorabgestimmten Rahmenbedingungen wurde die Bezuschussung auf Basis der stadteigenen Richtlinie sog. kleinteiliger Maßnahmen vorbereitet.
Die Gesamtinvestition der Kirchgemeinde beträgt nach vorliegender Kostenberechnung ca. 90 T. Gemäß Flächenanteil entfallen davon ca. 13.700 auf die Neuerrichtung einer öffentlichern Toilette. Setzt man die Normalförderung von 50 % aus der stadteigenen Richtlinie kleinteiliger Maßnahmen an, dann ergibt sich ein Förderbetrag von ca. 6.850 .
Aufgrund der Tatsache, dass die Anlage außerhalb des Sanierungsgebietes liegt, ist davon auszugehen, dass die Förderung aus stadteigenen Mitteln zu erfolgen hat. Der Sanierungsträger wird aber aufgefordert, die entsprechende Überprüfung vorzunehmen.
Der Mitteleinsatz soll aus den bereit gestellten Mitteln kleinteiliger Maßnahmen 2012 im Rahmen des Sondervermögens erfolgen. Der Sanierungsträger wird angewiesen, die erforderlichen Grundlagen dafür zu schaffen.
Im gleichen Zuge ist zwischen Stadt und Kirchgemeinde eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen mit folgenden Schwerpunkten ..:
· Sicherstellung der öffentlichen Nutzung während der Öffnungszeiten des Friedhofs
· Kontinuierliche Reinigung der Anlage auf eigene Kosten
· Sicherstellung der öffentlichen Nutzung über einen Mindestzeitraum von 15 Jahren
Bei Bedarf wird das öffentliche WC Höhe K.-Liebknecht-Platz und Bahnhofstraße zusätzlich ausgeschildert.
Die Stadt erhält damit eine insbesondere im Betrieb Kosten einsparende zusätzliche öffentliche Infrastruktureinrichtung. Eine eigene Realisierung wäre trotz Einwerbung von Fördermitteln in der erstmaligen Beschaffung und im Betrieb erheblich kostenintensiver.
Ähnliche Modelle sollten von der Verwaltung mit Privaten für den Bereich der Altstadt im Bereich des Lustgartens und des Ploggenseerings vorbereitet werden.
Leitbild 5: Grevesmühlen, Stadt der Generationen
Projekt: neu,
Erweiterung des insbesondere von älteren Bürgern nachgefragten Angebots an öffentlichen Toiletten
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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139,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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43,4 kB
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