Vorlage öffentlich - VO/10GV/2012-050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow beschließt auf der Grundlage des § 11 BauGB den in der Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag mit den Antragstellern

 

Anika Sommer und Andre' Koop

Hauptstraße 36

23936 Upahl

 

zur Herstellung der externen Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ergänzungssatzung für das Gebiet nördlich der "Testorfer Straße" und der Straße "Zum Torfmoor" in Upahl .

 

2.  Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt mit den Antragstellern den städtebaulichen Vertrag lt. Anlage abzuschließen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die Sicherung der erforderlichen externen Kompensationsmaßnahmen als Ausgleich für die neuen Baugrundstücke im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit den Antragstellern vor dem Satzungsbeschluss erforderlich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen für die Gemeinde keine Kosten, da sämtliche Aufwendungen / Kosten vom Antragsteller getragen werden.

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Anlagen

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