Vorlage öffentlich - VO/10GV/2012-048
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für die Straßenbaumaßnahme Kastahn - Sievershagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ellinor Vitense
- Verfasser:
- Holger Janke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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19.04.2012
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 08.03.2012 zur Auftragvergabe für das Bauvorhaben Ausbau des Weges von Kastahn nach Sievershagen, Produktsachkonto 54101.09600000-009.
Die Firma Straßen- und Tiefbau GmbH Bützow & Co. KG, Bahnhofstraße 21 aus 18246 Bützow erhält den Auftrag zur Durchführung der Baumaßnahme.
Die Auftragssumme beträgt 291.395,05 Euro.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V
Auftragsvergabe
Baumaßnahme: Ausbau des Weges von Kastahn nach Sievershagen
Produktsachkonto: 54101.09600000.009
Gemäß § 39 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern traf der Bürgermeister folgende Eilentscheidung:
Er erteilte der Firma Straßen- und Tiefbau GmbH Bützow & Co. KG
Bahnhofstraße 21
18246 Bützow
den Auftrag in Höhe von 291.395,05 Euro zur Durchführung der o. g. Baumaßnahme.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Upahl beabsichtigt 2012 den Weg zwischen Kastahn und Sievershagen auszubauen.
Nach öffentlicher Ausschreibung der Baumaßnahme wurde am 23.02.2012 um 14.00 Uhr die Submission durchgeführt. Zur Angebotseröffnung lagen 14 Angebote vor.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote folgt die Verwaltung dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Planungland aus Schwerin und empfiehlt der Gemeindevertretung , der Firma Straßen- und Tiefbau GmbH Bützow & Co. KG, Bahnhofstraße 21, 18246 Bützow in Höhe von 291.395,05 Euro den Auftrag zur Ausführung der Baumaßnahme zu erteilen.
Der Bürgermeister entscheidet gemäß § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Upahl über die Vergabe von Aufträgen nach der VOB bis zum Wert von 25.000,00 Euro.
Diese Eilentscheidung bedarf der Genehmigung der Gemeindevertretung.
