Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-170
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen für einen Teilbereich im Zusammenhang mit der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 "Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen
Ex-Rohr Gelände" in Grevesmühlen
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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15.03.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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20.03.2012
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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16.04.2012
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Planbereichsgrenzen ergeben sich aus den Darstellungen des Vorentwurfs und sind in der Übersicht dargestellt. Der Planbereich befindet sich am westlichen Rand des Stadtgebietes südlich der B 105 auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände. Die Planbereichsgrenzen werden begrenzt:
- im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen/Weihnachtsbaumschonung,
- im Osten durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Süden durch die Stadtgrenze nach Börzow und Wald,
- im Westen durch die Stadtgrenze nach Börzow und eine junge Aufforstung.
3. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage.
4. Die Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über den Vorentwurf der Planzeichnung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und über die zugehörige Begründung. Mit den Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
5. Im Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange zu befragen.
6. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu informieren (Darlegung). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).
7. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Antrag eines Vorhabenträgers hat die Stadt Grevesmühlen sich dafür entschieden, Planungsrecht für die Schaffung einer Photovoltaikanlage als Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände zu schaffen. Um das Planungsrecht zu schaffen, wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Damit die Entwicklung der Nutzung aus dem Flächennutzungsplan gegeben ist, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren anzupassen. Die Stadt Grevesmühlen stellt dafür die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes auf. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses und des Vorentwurfs wird das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Im Geltungsbereich sind etwa 3,26 ha Fläche enthalten. Davon sind derzeit 0,4 ha Wald und ca. 2,86 ha Flächen für die Landwirtschaft. Zukünftig ist die Entwicklung als sonstiges Sondergebiet für erneuerbare Energien, Solarenergie vorgesehen.
Leitbild 7: Grevesmühlen, die Stadt ohne Watt !
Projekt: neu
Entsprechend des Leitbildes unterstützt die Stadt private energetische Vorhaben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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