Vorlage öffentlich - VO/09GV/2012-024
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Testorf-Steinfort für das Gebiet "Am Gutshof" in Testorf
hier: Aufstellungs- und Vorentwurfsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
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Entscheidung
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01.03.2012
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeinde Testorf-Steinfort fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet Am Gutshof in Testorf in den dargestellten Grenzen.
2. Die Planungsziele bestehen in:
- Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine Wohnbebauung innerhalb des Ortes.
- Nachnutzung vorhandener Flächen, auf denen ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude und Anlagen abgerissen wurden.
- Einbettung der Bebauung in die naturräumlichen Ausstattungselemente.
- Bereitstellung von Grundstücken mit ländlich typischer Grundstücksgröße.
- Sicherung der Anforderungen für die Ver- und Entsorgung.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde beabsichtigt, den Bebauungsplan im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
4. Die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes werden für das Beteiligungsverfahren bestimmt. Die Planunterlagen sind nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu nutzen.
5. Die Planunterlagen sind für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zu nutzen.
6. Der Öffentlichkeit ist im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Zielsetzungen der Planaufstellung zu geben. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten (§ 3 Abs. 1 BauGB).
7. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB von den grundsätzlichen Zielen zu unterrichten. Ihnen ist mitzuteilen, dass die Gemeinde beabsichtigt, den Plan im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen und auf die Durchführung einer Prüfung der Umweltbelange und der Eingriffs-/Ausgleichsregelung zu verzichten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Testorf-Steinfort beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet Am Gutshof in Testorf.
Die Gemeinde entwickelt den Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan. Die Wohnbauflächen für die zukünftige Entwicklung sind dargestellt. Eine Nachnutzung ehemals bebauter Bereiche ist vorgesehen. Da es sich um eine Nachnutzung innerhalb des Gebietes handelt, wird das Verfahren nach § 13a BauGB vorgesehen. Somit ist ein Umweltbericht und eine Eingriffs-/Ausgleichsregelung nicht erforderlich. Der Bebauungsplan gilt als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Planungsziel:
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Verkehrs- und Erschließungsanlagen wird das Baugebiet entwickelt. Die Zufahrt zum Gutshaus bleibt außerhalb des Geltungsbereiches und kann zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Bebauungsplanes als gesichert angesehen werden.
Das Plankonzept berücksichtigt einen minimalen Anteil an Flächen für Verkehrsanlagen und erforderlichen Erschließungsanlagen, die für die Leistungsfähigkeit erforderlich sind.
Es wird eine Wendeanlage mit einem Wendekreis von 12 m Durchmesser vorgesehen, um an Ende der Erschließungsstraße die Entsorgung des Mülls zu sichern.
Ein Vor- und Zurückstoßen für Müllfahrzeuge wird als erforderlich angesehen.
Das Plangebiet selbst ist bereits verfestigt.
Der Vorentwurf wurde nach Abstimmung erstellt und steht für die Diskussion und Beschlussfassung. Auf der Grundlage des Vorentwurfs sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden (nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB) beteiligt werden. Danach sollen die weiteren Verfahrensschritte durchgeführt werden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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234,9 kB
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(wie Dokument)
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932,8 kB
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