Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 3 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesschiedsstellengesetz) wählt die Stadtvertretung die Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Grevesmühlen.

 

Die Stadtvertretung wählt Frau Marlies Rackow zur Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Grevesmühlen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Einrichtung von Schiedsstellen gehört zu den pflichtigen Aufgaben einer Gemeinde im eigenen Wirkungskreis.

Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind die Gemeinden verpflichtet, mindestens eine Schiedsstelle einzurichten. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einer Person wahrgenommen.

Die Stadtvertretung wählt die Schiedsperson für 5 Jahr.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Frau Rackow führte dieses Amt bereits die letzten 5 Jahre durch.

Die Schiedsperson wird vom Direktor des Amtsgerichtes in ihr Amt berufen und verpflichtet. Der Direktor des Amtsgerichtes führt die Aufsicht über die Tätigkeit der Schiedsperson in den Schlichtungsverfahren.

Die Kosten trägt die Stadt.

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