20.02.2012 - 7 Einrichtung einer Schiedsstelle für die Stadt G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Gemäß § 3 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesschiedsstellengesetz) wählt die Stadtvertretung die Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Grevesmühlen.

 

Die Stadtvertretung wählt Frau Marlies Rackow zur Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Grevesmühlen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               21

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0