Vorlage öffentlich - VO/01GV/2011-005

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung der Gemeinde Bernstorf über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf Grund des § 44 der KV M-V, in welchem die Grundsätze der Einnahmebeschaffung der Gemeinden geregelt sind, hat auch die Gemeinde Bernstorf eine Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen, um die Grundstückseigentümer teilweise an den Kosten für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu beteiligen.

Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg hat in ihrer Eigenschaft als untere Rechtsaufsichtsbehörde bereits mehrfach das Fehlen einer entsprechenden Satzung beanstandet.

Es wurde angedroht, nötigenfalls eine entsprechende Satzung in Ersatzvornahme für die Gemeindevertretung zu erlassen.

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

 

 

 

 

 

 

 



 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Eine Straßenbaubeitragssatzung hat eine positive Auswirkung für den Gemeindehaushalt durch die Eröffnung der Möglichkeit, Beiträge für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen erheben zu können.

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