Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 (2) BauGB für die Errichtung einer Photovoltaik Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände in Grevesmühlen auf der Grundlage des Antrages vom 17.01.2012 der China Solar GmbH, Mergenthalerallee 55 - 59, 65760 Eschborn, Geschäftsführer Herr Jianmin Feng (s. Anlage). In diesem Zusammenhang ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich..

 

2.              Voraussetzung für den Beginn und die Einleitung  des Verfahrens ist die Regelung

     zur Übernahme von Aufwendungen in einem städtebaulichen Vertrag.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Antragsteller China Solar GmbH plant auf dem Gelände der ehemaligen Firma Ex-Rohr in der Gemarkung Grevesmühlen, Flur 16, auf den Flurstücken 270/1, 269/1 und 269/2, die Errichtung einer Photovoltaik Freiflächenanlage und beabsichtigt die Grundstücke zu diesem Zweck vom gegenwärtigen Grundstückseigentümer zu erwerben.

 

Das ehemalige Ex-Rohr Gelände befindet sich im unbeplanten Außenbereich. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Grevesmühlen als "Fläche  für die Landwirtschaft" ausgewiesen.

 

Um Baurecht für das geplante Vorhaben zu schaffen ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Mit Schreiben vom 17.01.2012 hat der Antragsteller auf der Grundlage des § 12 (2) BauGB einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt (s. Anlage).

 

Die Stadt Grevesmühlen hat gemäß § 12 (2) BauGB über den Antrag nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden.

 

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

 

Leitbild 7 - Grevesmühlen, die Stadt ohne Watt!

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Antragsteller hat sich zur Übernahme sämtlicher anfallenden Kosten verpflichtet.

 

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Anlagen

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