Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-151
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände" in Grevesmühlen gemäß § 12 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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31.01.2012
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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20.02.2012
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 (2) BauGB für die Errichtung einer Photovoltaik Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände in Grevesmühlen auf der Grundlage des Antrages vom 17.01.2012 der China Solar GmbH, Mergenthalerallee 55 - 59, 65760 Eschborn, Geschäftsführer Herr Jianmin Feng (s. Anlage). In diesem Zusammenhang ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich..
2. Voraussetzung für den Beginn und die Einleitung des Verfahrens ist die Regelung
zur Übernahme von Aufwendungen in einem städtebaulichen Vertrag.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Antragsteller China Solar GmbH plant auf dem Gelände der ehemaligen Firma Ex-Rohr in der Gemarkung Grevesmühlen, Flur 16, auf den Flurstücken 270/1, 269/1 und 269/2, die Errichtung einer Photovoltaik Freiflächenanlage und beabsichtigt die Grundstücke zu diesem Zweck vom gegenwärtigen Grundstückseigentümer zu erwerben.
Das ehemalige Ex-Rohr Gelände befindet sich im unbeplanten Außenbereich. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Grevesmühlen als "Fläche für die Landwirtschaft" ausgewiesen.
Um Baurecht für das geplante Vorhaben zu schaffen ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Mit Schreiben vom 17.01.2012 hat der Antragsteller auf der Grundlage des § 12 (2) BauGB einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt (s. Anlage).
Die Stadt Grevesmühlen hat gemäß § 12 (2) BauGB über den Antrag nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden.
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder |
Leitbild 7 - Grevesmühlen, die Stadt ohne Watt! |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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537,8 kB
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