Vorlage öffentlich - VO/13GV/2008-027
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 30.05.2008 zur Satzungsänderung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18 "Windpark am Krähenberg" der Gemeinde Gägelow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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17.06.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf
der Grundlage des § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung entscheidet der
Bürgermeister in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle des Hauptausschusses
oder der Gemeindevertretung, wenn ein Hauptausschuss nicht eingerichtet ist.
Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch den Hauptausschuss, soweit
er zuständig ist, im Übrigen durch die Gemeindevertretung.
Die
Eilbedürftigkeit ergibt sich aus folgendem Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat in der Sitzung am 24.05.2006 die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18 "Windpark am Krähenberg“ beschlossen. Die Satzung hat mit Ablauf des 02.06.2006 (Tag der Bekanntmachung) Rechtskraft erlangt und gilt für die Dauer von 2 Jahren. Die Satzung tritt mit Ablauf des 02.06.2008 außer Kraft.
Eine Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre gemäß § 17(2) BauGB bedarf
eines Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow.
Da es nicht möglich war, so kurzfristig die Gemeindevertretersitzung vor Ablauf der Veränderungssperre einzuberufen, liegt hierin die Eilbedürftigkeit begründet. Des Weiteren liegt der Gemeinde bereits ein Antrag auf Ersuchen des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung von 2 Windkraftanlagen im B-Plan- Gebiet vor. Ein weiterer Antrag auf Errichtung von 3 Windkraftanlagen wurde kürzlich beim StAUN Schwerin eingereicht.
Die
Eilentscheidung bedarf der nachträglichen Genehmigung (Beschluss) durch die
Gemeindevertretung.
