Vorlage öffentlich - VO/13GV/2008-027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 30.05.2008 zur Satzungsänderung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18 „Windpark am Krähenberg“ der Gemeinde Gägelow wird hiermit genehmigt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung entscheidet der Bürgermeister in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle des Hauptausschusses oder der Gemeindevertretung, wenn ein Hauptausschuss nicht eingerichtet ist. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch den Hauptausschuss, soweit er zuständig ist, im Übrigen durch die Gemeindevertretung.

 

Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus folgendem Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat in der Sitzung am 24.05.2006 die Satzung über eine  Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18 "Windpark am Krähenberg“ beschlossen. Die Satzung hat mit Ablauf des 02.06.2006 (Tag der Bekanntmachung) Rechtskraft erlangt und gilt für die Dauer von 2 Jahren. Die Satzung tritt  mit Ablauf des 02.06.2008 außer Kraft.

Eine Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre gemäß § 17(2) BauGB bedarf

eines Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow.

Da es nicht möglich war, so kurzfristig die Gemeindevertretersitzung vor Ablauf der Veränderungssperre einzuberufen, liegt hierin die Eilbedürftigkeit begründet. Des Weiteren liegt der Gemeinde bereits ein Antrag auf Ersuchen des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung von 2 Windkraftanlagen  im B-Plan- Gebiet vor. Ein weiterer Antrag auf Errichtung von 3 Windkraftanlagen wurde kürzlich beim StAUN Schwerin eingereicht.

 

Die Eilentscheidung bedarf der nachträglichen Genehmigung (Beschluss) durch die Gemeindevertretung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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