Vorlage öffentlich - VO/11GV/2011-020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe von 10.000 Euro für Anwalts- und Gerichtskosten.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Lt. § 115 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern können Schulträger für auswärtige Schüler Schulkostenbeiträge erheben, und zwar bei Schulen nach § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 von den Gemeinden, in deren Gebiet die Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz , soweit ein solcher nicht besteht, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Aus der Gemeinde Warnow besuchten im Schuljahr 2009/201013 Schüler/-innen und 2010/2011 18 Schüler/-innen die Grundschule Damshagen.

 

Aus der Rechnung für das Schuljahr 2009/2010 in Höhe von 36.313,03 € wurden 27.906,52 € (davon 18.156,52 € im Juni 2010 und 9.750,00 € im Dezember 2010) bezahlt. Der Restbetrag in Höhe von 8.406,51 € ist nicht beglichen worden.

 

Aus der Rechnung für das Schuljahr 2010/2011 in Höhe von 42.731,82 € wurden 27.000 € bezahlt. Der Restbetrag in Höhe von 15.731,82 € ist noch nicht beglichen worden.

 

Daraus ergibt sich ein offener Betrag in Gesamthöhe von 24.138,33 €.

 

Bei sofortiger Begleichung dieser Forderung entstehen der Gemeinde Anwaltskosten für den gegnerischen Anwalt in Höhe von 1.085,04 €

Bei Nichtzahlung dieser Forderung hat das Gericht zu entscheiden. Die Kosten für das Verfahren sind entsprechend höher. Zu veranschlagen sind in diesem Fall die Honorare für zwei Rechtsanwälte sowie die Gerichtskosten. Unter Berücksichtigung der Höhe der offenen Forderung muss mit Gesamtaufwendungen von 10.000 € gerechnet werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Auf Grund der Haushaltssituation kann keine Deckungsmöglichkeit angegeben werden.

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