14.12.2011 - 7 Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe für An...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 14.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Tanger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Bürgermeister, Herr Kacprzyk, macht die Gemeindevertretung darauf aufmerksam, dass ein Prozess diesbezüglich durch die Gemeinde nicht zu gewinnen ist.
Herr Lange empfiehlt der Gemeindevertretung gegen die Forderung erst einmal Widerspruch einzulegen. Die Gemeinde Damshagen soll ihren Anwalt erstmal allein bezahlen. Wenn sie den Prozess gewinnt, dann können sie auch die Anwaltskosten einklagen.
Bezüglich der Schulkosten hat die Gemeinde jetzt 4 Jahre gekämpft nicht zu bezahlen, letztendlich kann das nur über das Gericht geklärt werden.
Frau Helmig weist darauf hin, dass die damalige Entscheidung zum Schuleinzugsbereich vom alten Bildungsausschuss des Kreistages getragen wurde. Die Gemeinde sollte den Antrag an den neuen Bildungsausschuss stellen, um dort die Forderungen der Gemeinde nochmals vorzutragen. Evtl. sollten sie mit geschlossenem Erscheinen auf der Ausschusssitzung darauf drängen, dass dieser TOP auf die Tagesordnung kommt.
Herr Kacprzyk: Die Schuleinzugsbereiche werden 2012 wieder im Kreistag debattiert, dann muss auch eine Entscheidung getroffen werden, ob Damshagen noch zu halten ist oder nicht.
Es stellt sich für uns die Frage, ob die Gemeindevertretung sich wirklich im klaren ist, dass sie den Prozess wahrscheinlich verlieren wird. Wir wissen noch nicht, wie der Haushalt im nächsten Jahr aussehen wird. Es soll vermieden werden, dass die Bürger der Ansicht sind, dass die Gemeindevertretung leichtfertig mit dem Geld umgeht.
Sachverhalt:
Lt. § 115 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern können Schulträger für auswärtige Schüler Schulkostenbeiträge erheben, und zwar bei Schulen nach § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 von den Gemeinden, in deren Gebiet die Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz , soweit ein solcher nicht besteht, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Aus der Gemeinde Warnow besuchten im Schuljahr 2009/201013 Schüler/-innen und 2010/2011 18 Schüler/-innen die Grundschule Damshagen.
Aus der Rechnung für das Schuljahr 2009/2010 in Höhe von 36.313,03 € wurden 27.906,52 € (davon 18.156,52 € im Juni 2010 und 9.750,00 € im Dezember 2010) bezahlt. Der Restbetrag in Höhe von 8.406,51 € ist nicht beglichen worden.
Aus der Rechnung für das Schuljahr 2010/2011 in Höhe von 42.731,82 € wurden 27.000 € bezahlt. Der Restbetrag in Höhe von 15.731,82 € ist noch nicht beglichen worden.
Daraus ergibt sich ein offener Betrag in Gesamthöhe von 24.138,33 €.
Bei sofortiger Begleichung dieser Forderung entstehen der Gemeinde Anwaltskosten für den gegnerischen Anwalt in Höhe von 1.085,04 €
Bei Nichtzahlung dieser Forderung hat das Gericht zu entscheiden. Die Kosten für das Verfahren sind entsprechend höher. Zu veranschlagen sind in diesem Fall die Honorare für zwei Rechtsanwälte sowie die Gerichtskosten. Unter Berücksichtigung der Höhe der offenen Forderung muss mit Gesamtaufwendungen von 10.000 € gerechnet werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe von 10.000 Euro für Anwalts- und Gerichtskosten.
Die Gemeindevertretung hält an ihrem bisherigen Beschluss fest, die geforderten Schulkosten auch weiterhin nicht zu zahlen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 9
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Hinweis: Der neu gewählte Kreistagspräsident hält Sprechstunden ab - vielleicht sollte die Gemeinde Warnow hier einen Termin nutzen:
Ein weiterer Schritt wäre das geschlossene Auftreten der Gemeindevertretung auf einer Kreistagssitzung.
