Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die außerplanmäßige Auszahlung von 20.000 € zur Finanzierung des Insolvenzverfahrens und des laufenden Betriebes der Piraten Openair Betriebsgesellschaft GmbH.

 

Im Gegenzug wird die Sicherung und Pflege des stadteigenen Grundstückes für die Stadt kostenfrei übernommen sowie die überregionale Werbung um das Festival und den Standort Grevesmühlen fortgeführt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 17.11.2011 wurde vom Amtsgericht Schwerin für die Piraten Openair Betriebsgesellschaft mbH zur Sicherung der Insolvenzmasse ein sog. vorläufiger Insolvenzverwalter, Herr RA Dirk Decker aus 19053 Schwerin eingesetzt.

 

Damit wurde der vorläufige Insolvenzverwalter u.a. damit beauftragt, gutachterlich festzustellen, ob für die Durchführung einer geordneten Insolvenz die notwendige Masse vorhanden ist.

 

Am 24.11.2011 fand im Beisein des vorläufigen Insolvenzverwalters, der bisherigen Geschäftsführerin, des Intendanten sowie Vertretern des Wirtschaftsministeriums beim Bürgermeister ein erstes Krisengespräch statt. Hierbei wurde gemeinsam eruiert, dass eine fundierte Aussage zu dem weiteren Verfahren und dessen Aussichten vom Ergebnis dieses Gutachtens abhängt. 

 

Die Insolvenzmasse wurde in diesem Gespräch vom vorläufigen Insolvenzverwalter jedoch aufgrund der ersten Inaugenscheinnahme und Aussagen der bisherigen Geschäftsführung als eher relativ gering eingeschätzt. Andererseits ergibt dies nach seiner Aussage auch ein geringes Interesse bei den Gläubigern, die Betriebseinrichtungen schnellst möglich anderweitig zu verwerten.

 

Zudem wird nach dieser ersten Inaugenscheinnahme positiv eingeschätzt, dass aufgrund der bestehenden Markteinführung und aufgrund des bestehenden Know Hows des Unternehmens und deren Mitarbeiter bereits in der nächsten Saison wieder signifikante Umsätze erzielt werden könnten.

 

Insofern sieht der vorläufige Insolvenzverwalter bei einer kurzfristig eingeleiteten Insolvenz und gleichzeitig einem Fortbetrieb in der Saisonvorbereitung eine Chance, eine sog. überleitende Sanierung im Ergebnis der Insolvenz zu erreichen.

 

Voraussetzung hierfür ist aber, dass die erforderlichen finanziellen Mittel für das Einleiten des geordneten Insolvenzverfahrens und auch zur Weiterbeschäftigung derjenigen, die die Saisonvorbereitung vornehmen, tatsächlich kurzfristig sicher gestellt werden.

 

Der vorläufige Insolvenzverwalter schätzt diesen Betrag mit 20.000 € ein. Dieser Betrag kann aufgrund der geschilderten Problematik nicht aus dem Unternehmen selbst generiert werden, da dies die Saisonvorbereitung 2012 unmöglich machen würde.

 

Insofern stellt der Insolvenzverwalter konkret an die Stadt die Anfrage, ob die Stadt bereit ist, diesen Betrag an ihn kurzfristig auszuzahlen.  

 

Der vorläufige Insolvenzverwalter sichert im Gegenzug eine Sicherung und Pflege des Grundstückes bishin zum Abschluss des Insolvenzverfahrens zu, ohne dass hierfür der Stadt als Grundstückseigentümerin weitergehende Kosten entstehen. Des Weiteren verbliebe es bei der im bisherigen gemeinsamen Pachtvertrag zugesicherten überregionalen Bewerbung der Stadt Grevesmühlen im Rahmen der Eigenwerbung des Piraten Openairs.  

 

Nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist es der Stadt Grevesmühlen nur zulässig, eine Auszahlung an den Insolvenzverwalter zu leisten, wenn dies als freiwillige Leistung durch zusätzliche Einzahlungen vollumfänglich abgesichert ist.

 

Im Jahr 2011 sind inzwischen 365 T€ im Rahmen sog. Umverteilungen an Landes- und Bundesmitteln dem Sondervermögen "Altstadt" zugeflossen. Dies sind ca. 230 T€ mehr, als im HH-Plan 2011 vorgesehen waren. Gegenüber dem Ansatz im Nachtragshaushalt 2011 sind es 87 T€ mehr an Landes- und Bundesmittel. Diese Umverteilungen dienten zur Ablösung von Eigenmitteln der Stadt, die zur Vorfinanzierung noch ausstehender Zahlungen von Städtebauförderungsmitteln dienten.

 

Insofern könnte die Auszahlung von 20 T€ aus stadteigenen Mitteln aus frei werdenden Einzahlungen in das Sondervermögen "Altstadt" gedeckt werden.

 

Mit dem Insolvenzverwalter ist zudem vereinbart, dass diese Einzahlung von der Masse bedient wird, wenn hierfür die entsprechenden Mittel in der Insolvenzmasse zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird diese Einzahlung in der Neukalkulation des Pachtzinses bei der Neuverhandlung des Pachtvertrages mit dem neuen Pachtnehmer aufgenommen.

 

Alternativ zu dieser Beschlussfassung steht die sofortige Liquidation des Betriebes an. In diesem Falle könnte die Stadt anstreben, mit Hilfe der Wahrnehmung von Vermietungspfandrecht und weiterer Vollstreckungsmethoden bestehende Forderungen einzuholen.

 

Auf Basis der bestehenden Pachtverhältnisses belaufen sich diese Forderungen aktuell auf 20 T€ aus ausstehenden Pachtzahlungen, die vorrangig zur Refinanzierung des noch nicht erstatteten Investitionszuschusses i.H.v. 100 T€ dienen sollten. Nicht enthalten sind Kosten der Vollstreckung sowie Zinsberechnungen.

 

Allein aus der geringen Masse ist ein vollständiges Begleichen dieser Schulden nicht zu erwarten. Im Ergebnis stünde eine Betriebsstätte, die höchstwahrscheinlich nicht mehr als Festivalgelände genutzt werden könnte bzw. nur mit einem erheblichen Investitionsbedarf.

 

Die bisherige Geschäftsführung des  Piraten Openair Theaters führt selbst als Hauptgrund für die eingetretene Situation die schlechten Witterungsverhältnisse der letzten zwei Jahre an. Dies führte zu einer deutlich geringeren Zuschauerzahl als kalkuliert. Die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen, insbesondere gegenüber den Kreditinstituten konnten in vollem Umfang daher nicht nachgekommen werden, so dass nunmehr die Kreditverträge gekündigt wurden.

 

Es ist jedoch festzustellen, dass die Zuschauerzahlen trotz dieser unverhältnismäßig zahlreichen Regentage auch in 2011 erneut angestiegen sind. Auch konnte festgestellt werden, dass die überregionale Werbung zu einem deutlich höheren Bekanntheitsgrad des Openairs, der Stadt und der Region bereits geführt hat. Dabei ist einzuschätzen, dass auch hier eine stetige Steigerung dieses Effekts in den letzten Jahren eingetreten ist. 

 

Hinsichtlich des andernfalls verloren gehenden Arbeitsplatzpotenzials, überregionalen Werbung für die Stadt, die bestehenden Synergieeffekte für die regionale Tourismusbranche sowie Einzelhandel wird diese Auszahlung von der Verwaltung unterstützt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Auszahlung i.H.v. 20.000 € erfolgt aus dem Teilhaushalt 1: Steuerung, zentrale Dienste. Die Deckung erfolgt aus dem Teilhaushalt 6: Planung und Erschließung, nämlich dem Produkt 511.03: Sanierungsgebiet "Altstadt".

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