Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt das beiliegende Konzept zur energetischen Erneuerung der Straßenbeleuchtung 2011.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, auf Basis der im Sachverhalt genannten Eckpunkte einen Vertrag mit den Stadtwerken Grevesmühlen abzuschließen und die darin beschriebenen Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen.

 

Die finanziellen Mittel für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung aus DDR-Zeiten sind in den Haushaltplan 2012 und in die Finanzplanung aufzunehmen und hierzu eine Finanzierung über das entsprechende KfW-Programm i.H.v. 1,2 Mill. € vorzubereiten.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das beiliegende Konzept gibt einen Überblick über die bestehenden Problemlagen im Bereich der Straßenbeleuchtung und beschreibt ausführlich die vorgeschlagene Lösungsvariante der Übertragung des Betriebs an die Stadtwerke Grevesmühlen sowie die eigene Investition in die Straßenbeleuchtung.

 

Der Vertrag mit den Stadtwerken wird dabei folgende Bestandteile beinhalten und ist umgehend vorzubereiten und vom Bürgermeister mit den Stadtwerken Grevesmühlen auch abzuschließen ..:

 

·         Übertragung des laufenden Betriebs der Straßenbeleuchtung inklusive Umsetzung Strom sparender Maßnahmen an die Stadtwerke und Stromversorgung

 

·         Vollständige Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Stromeinsparung bis spätestens 2015

 

·         Koordinierung des Erneuerungsprogramms von Lampen und Schaltschränken durch Projektsteuerung und Sammeleinkauf durch die Stadtwerke.

 

·         Vertragslaufzeit von 15 Jahren.

 

·         Reduzierung des Stromverbrauchs auf 575 MWh ab 2015 als Zielstellung. Das entspricht gegenüber dem Bezugsjahr 2009 einer Reduzierung von ca. 225 MWh bzw. 28 %. Auf Basis des aktuellen Primärenergiefaktors des Strommixes der Stadtwerke ergibt dies rechnerisch eine Reduzierung des CO2-Ausstosses von ca. 95 t/anno.    

 

·         Nach Umsetzung der Strom einsparenden Maßnahmen wird die Nachtabschaltung in den betreffenden Straßenzügen zurück genommen (Rücknahme Nachtabschaltung).

 

·         Aufgrund der Strom sparenden Maßnahmen ist es wahrs90 cheinlich, dass im gesamten Stadtgebiet zukünftig insbesondere in den Nachtstunden kein DIN gerechte Ausleuchtung vorgehalten wird. (Einführung Nachtabsenkung)

 

·         Vereinbarung eines Pauschalpreises von nicht mehr als 117 € brutto pro Lichtpunkt. Damit sind Strombezug, Wartung, Einbau Strom sparender Anlagen, Projektkoordinierung und Bürgerservice enthalten. Der o.g. Preis ist insofern noch verhandelbar, dass z.B. die Verlängerung der Nachtabsenkung pro Nacht zu einer Reduzierung des Verbrauchs und somit der Kosten führen kann.

 

·         Der vollständige Ersatz von Altlampen aus DDR-Zeiten sowie Neuanschaffungen werden den Stadtwerken nach Aufwand bzw. pauschal vergütet. Die Aufwendungen zur Erneuerung der Hauptverteiler erfolgt nach Aufwand. 

 

·         Die Stadt sichert hierzu die Bereitstellung der Mittel bis 2014 zu. Die Stadtwerke übernehmen die Projektsteuerung. Die Auswahl der Lampen obliegt der Stadt mit dem Ziel der Einhaltung von Gestaltungsgrundsätzen.

 

·         Für die Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung wird eine Preisgleitklausel vereinbart. Dabei wird der Anteil der unterschiedlichen Indizes für allgemeine Dienstleistungen und z.B. Strombezug entsprechend der Kostenkalkulation der Stadtwerke pro Lichtpunkt gewichtet. 

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild: Stadt ohne WATT; Projekt 49: Erarbeitung eines gesamtstädtischen Beleuchtungskonzepts

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im ersten Jahr entstehen Kosten für das Vorhalten der Straßenbeleuchtung i.H.v. ca. 200.000 €. Die laufenden Kosten für das Vorhalten der Straßenbeleuchtung werden sich im Vergleich dem Jahr 2011, dem Jahr mit umfangreicher Nachtabschaltung um ca. 25 T€ erhöhen. Hätte man auf die Nachtabschaltung 2011 verzichtet, wären Kosten i.H.v. 225.000 € entstanden.

 

Durch die Zusicherung, Investitionen in einem Zeitraum bis 2015 umzusetzen, geht die Stadt eine Zahlungsverpflichtung von ca. 1,2 Mill. € ein, die nur durch eine zusätzliche Kreditaufnahme abzusichern ist. Die Mittel sind im Haushaltsplan berücksichtigt. 

 

 

 

 

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Anlagen

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