Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-105
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Erneuerung Grevesmühlen "Altstadt" - Bereichsplanung Große Seestraße / Kleine Seestraße / Kleine Voßstraße / Behrensgang
hier: Auswertung der Stellungnahmen zum Vorentwurf (Abwägung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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10.11.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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15.11.2011
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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05.12.2011
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadt Grevesmühlen hat die Bereichsplanung Große Seestraße / Kleine Seestraße / Kleine Voßstraße / Behrensgang aufgestellt. Mit dem Vorentwurf wurden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Im Ergebnis ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
2. Auf der Grundlage des Beschlusses zur Behandlung der Stellungnahmen wird empfohlen, die planungsrechtliche Vorbereitung über einen Bebauungsplan fortzuführen, um die Rechtssicherheit sowohl für die Herstellung baulicher Anlagen als auch für das Umlegungsverfahren zu erhalten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen hat eine Bereichsplanung für den Bereich aufgestellt. Mit dem Vorentwurf der Bereichsplanung wurde die Öffentlichkeit und wurden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Aufstellungsverfahren beteiligt. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Im Zusammenhang mit der Innenhofgestaltung und der Darstellung von Parkplätzen ist über die Einwendungen von Privaten zu entscheiden. Hinsichtlich der planungsrechtlichen Relevanz und der Umsetzung der Zielsetzungen ist darüber zu entscheiden, inwiefern auf der Grundlage des Vorentwurfs und der Auswertung des Vorentwurfs ein Bebauungsplanverfahren zur planungsrechtlichen Absicherung der Herstellung des Innenbereichs aufzustellen ist. Hierzu hatte sich der Landkreis geäußert. Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses ist über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder | |||||||
Leitbild 1 | Leitbild 2 | Leitbild 3 | Leitbild 4 | Leitbild 5 | Leitbild 6 | Leitbild 7 | Leitbild 8 |
| Grevesmüh-len, die wachsende Stadt Projekt 15 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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