Vorlage öffentlich - VO/10GV/2011-037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Upahl beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Upahl über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Fusion der Gemeinde Hanshagen mit der Gemeinde Upahl ist die Satzung der Gemeinde Upahl über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine zu überprüfen

Obwohl sich die Verwaltungsgebühren aufgrund einer Neukalkulation für den gesamten Verwaltungsbereich (Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen Land) verringert haben, erhöht sich der Gebührensatz. Dies liegt an der Differenz der bisherigen Gebührensätze. Die ehemalige Gemeinde Hanshagen hatte bisher einen Gebührensatz von 11,90 €/ha. In der Gemeinde Upahl waren es dagegen nur 8,26 €/ha.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Nachteile, da sich die Erträge mit dem zu zahlenden Beitrag an den Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine nahezu decken.

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Anlagen

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