Vorlage öffentlich - VO/10GV/2011-036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Upahl beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Upahl über die Erhebung einer Hundesteuer.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Fusion der Gemeinde Hanshagen mit der Gemeinde Upahl ist die Satzung der Gemeinde Upahl über die Erhebung einer Hundesteuer zu überprüfen

In diesem Zusammenhang wird empfohlen, die Satzung der Gemeinde Upahl der Hundehalterverordnung (HundehVO M-V) anzupassen. Die HundehVO M-V, zuletzt geändert am 8. Juni 2010, beinhaltet derzeit nur noch 4 Rassen, bei denen vermutet wird, dass es sich um gefährliche Hunde handelt. Dazu zählen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier. Gemäß § 2 der HundehVO M-V vom 4. Juli 2000 sind in der Gemeinde Upahl noch 12 Rassen als gefährliche Hunde aufgeführt. Eine Reduzierung der Rassen erhöht die Rechtssicherheit für die Verwaltung.

Angesichts der Haushaltslage und dem damit verbundenen Haushaltssicherungskonzept wird eine Anhebung der Steuersätze empfohlen.

Weiterhin sollte die Gültigkeit der Steuermarken nicht begrenzt werden. Durch die Übersendung neuer Steuermarken alle 5 Jahre entstehen der Gemeinde Upahl unnötige Kosten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Anhebung der Steuersätze ergeben sich Mehreinnahmen von ca. 970 €/Jahr. Eine Reduzierung der Rassen hat keine Nachteile, da in der Gemeinde Upahl keine gefährlichen Hunde veranlagt sind.

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Anlagen

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