Vorlage öffentlich - VO/09GV/2011-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Testorf-Steinfort über die Erhebung einer Hundesteuer.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 der Hundehalterverordnung (HundehVO M-V) vom 4. Juli 2000 sind als gefährliche Hunde 12 Rassen in der aktuellen Hundesteuersatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort aufgeführt. Die HundehVO M-V, zuletzt geändert am 8. Juni 2010, beinhaltet derzeit nur noch 4 Rassen, bei denen vermutet wird, dass es sich um gefährliche Hunde handelt. Dazu zählen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier. Um die Rechtssicherheit für die Verwaltung und die Hundehalter zu erhöhen, ist die Satzung der Gemeinde Testorf-Steinfort der HundehVO M-V anzupassen. Auf Grund der Haushaltslage und dem damit verbundenen Haushaltssicherungskonzept ist die Anhebung der Steuersätze zu beschließen. Weiterhin wird empfohlen, die Gültigkeit der Steuermarken nicht zu begrenzen. Durch die Übersendung neuer Steuermarken alle 5 Jahre entstehen der Gemeinde Testorf-Steinfort unnötige Kosten.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit ist in der Gemeinde Testorf-Steinfort ein gefährlicher Hund veranlagt. Der finanzielle Nachteil, der durch die Reduzierung der Rassen entsteht, wird durch die Mehreinnahmen auf Grund der Erhöhung der Steuersätze wieder ausgeglichen. Die Mehreinnahmen belaufen sich auf ca. 1.300€/Jahr.

 

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Anlagen

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