Vorlage öffentlich - VO/13GV/2011-065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vorschlag A:

Die Gemeindevertretung verständigt sich einvernehmlich auf die Besetzung der Wahlstellen und wählt zu weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses:

 

1. .........................................................................................

 

2. .........................................................................................

 

 

 

Vorschlag B:

Die Gemeindevertretung beschließt über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abzustimmen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 132 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit § 176 Abs. 4 KV M-V entsendet die Gemeinde Gägelow ab dem 01.01.2012 neben dem Bürgermeister nur noch zwei weitere Mitglieder in den Amtsausschuss, welche nach der Abberufung der ehemaligen weiteren Mitglieder im Amtsausschuss neu zu wählen sind.

 

Die Wahl kann nach § 32 Abs. 2 KV M-V so erfolgen, dass sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigt oder, dass über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt wird, wobei diese nur von Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden können.

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