Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-115
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwand zur finanziellen Beteiligung der Stadt Grevesmühlen gem. §20 Abs. 2 Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Karin Lässig
- Verfasser:
- Frau Lässig
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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14.11.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Entscheidung
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15.11.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt
Gemäß § 5 (3) Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen beschließt der Hauptausschuss bei überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen innerhalb einer Wertgrenze von 5.000 bis 50.000 Euro.
Im Zusammenhang mit der Nachtragsplanung erfolgt am 15.06.2011 die Übergabe der Planzahlen für den zusätzlichen Aufwand zur finanziellen Beteiligung der Stadt an den Kinderbetreuungskosten für fremde Träger. Dabei ist bei der Anmeldung der Beträge ein Zahlendreher entstanden, welcher dazu führte, dass der zusätzliche Aufwand für 2011 zu gering bemessen wurde.
Nach aktuellem Stand ergibt sich der zusätzliche Aufwand wie folgt:
36101 allgemeine KITA Verwaltung
Produktsachkonto Gesamtsoll zu erwartendes Ist Mehr bzw Minderung
54159000 Zuschüsse kirchl. Einrichtungen 600 900 300
54151000 Zuschüsse private Einrichtungen 172.500 213.500 41.000
54159000 Zuschüsse für Tagesmütter 90.200 80.900 - 9.300
54159100 Zuschüsse für Vereins-Kitas 302.000 302.000 0
Gesamtzuschüsse 565.300 597.300 32.000
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Lt. Budgetregelungen der Stadt sind Überschreitungen innerhalb eines Teilhaushaltes zulässig, ohne dass es eines Beschlusses bedarf.
Der Teilhaushalt 5 (Soziales und Jugend) weist zum 28.10.2011 noch einen verfügbaren Deckungsrahmen von 97.785,40 Euro aus. Dieser wird voraussichtlich in der vollen Höhe benötigt. Die zu erwartenden Erträge sind zum gleichen Zeitpunkt noch mit 203.324,45 Euro unterschritten, so dass derzeit davon auszugehen ist, dass die Deckung für den o.g. Mehraufwand nicht innerhalb des Teilhaushaltes möglich ist. Entsprechend der Budgetregelungen hat in diesem Fall der Budgetverantwortliche zunächst die Deckung in seinen übrigen Teilhaushalten zu suchen.
Für den Teilhaushalt 5 ist Frau Scheiderer zuständig, außerdem für die Teilhaushalte 3 ( Bildung und Sport) und 4 (Kultur).
Im Teilhaushalt 4 sind derzeit noch 45.604,80 Euro verfügbar, die vermutlich bis zum Jahresende auch noch benötigt werden. Im Teilhaushalt 3 sind derzeit noch 233.951,46 Euro verfügbar. Nach Überprüfung aller Konten dieses Teilhaushaltes wird eingeschätzt, dass Einsparungen bei den Unterhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke ebenfalls nicht möglich sind.
Daher wird die Deckung aus einem Teilhaushalt eines anderen Budgetverantwortlichen notwendig.
Derzeit sind Mehrbeträge im Teilhaushalt 8 (Finanzen) in den Produktsachkonten 62101.4730 (Finanzerträge aus verbundenen Unternehmen) Mittel in Höhe von 20.000 Euro sowie 61101.4013 (Gewerbesteuererträge) in Höhe von 12.000 Euro zur Deckung möglich.
