Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt den überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 32.000 Euro für die finanzielle Beteiligung (kommunaler Anteil) zur Betreuung von Kindern in Kindertagesstätteneinrichtungen fremder Träger.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt

 

Gemäß § 5 (3) Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen beschließt der Hauptausschuss bei überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen innerhalb einer Wertgrenze von 5.000 bis 50.000 Euro.

 

Im Zusammenhang mit der Nachtragsplanung erfolgt am 15.06.2011 die Übergabe der Planzahlen für den zusätzlichen Aufwand zur finanziellen Beteiligung der Stadt an den Kinderbetreuungskosten für fremde Träger. Dabei ist bei der Anmeldung der Beträge ein Zahlendreher entstanden, welcher dazu führte, dass der zusätzliche Aufwand für 2011 zu gering bemessen wurde.

Nach aktuellem Stand ergibt sich der zusätzliche Aufwand wie folgt:

 

36101                            allgemeine KITA Verwaltung

 

Produktsachkonto                                          Gesamtsoll              zu erwartendes Ist              Mehr bzw  Minderung

54159000 Zuschüsse kirchl. Einrichtungen        600                          900                                            300

54151000 Zuschüsse private Einrichtungen 172.500                    213.500                                     41.000

54159000 Zuschüsse für Tagesmütter                      90.200                      80.900                                     - 9.300

54159100 Zuschüsse für Vereins-Kitas                    302.000                    302.000                                             0

 

Gesamtzuschüsse                                               565.300                   597.300                                    32.000

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Lt. Budgetregelungen der Stadt sind Überschreitungen innerhalb eines Teilhaushaltes zulässig, ohne dass es eines Beschlusses bedarf.

Der Teilhaushalt 5 (Soziales und Jugend) weist zum 28.10.2011 noch einen verfügbaren Deckungsrahmen von 97.785,40 Euro aus. Dieser wird voraussichtlich in der vollen Höhe benötigt. Die zu erwartenden Erträge sind zum gleichen Zeitpunkt noch mit 203.324,45 Euro unterschritten, so dass derzeit davon auszugehen ist, dass die Deckung für den o.g. Mehraufwand nicht innerhalb des Teilhaushaltes möglich ist. Entsprechend der Budgetregelungen hat in diesem Fall der Budgetverantwortliche zunächst die Deckung in seinen übrigen Teilhaushalten zu suchen.

Für den Teilhaushalt 5 ist Frau Scheiderer zuständig, außerdem für die Teilhaushalte 3 ( Bildung und Sport) und 4 (Kultur).

Im Teilhaushalt 4 sind derzeit noch 45.604,80 Euro verfügbar, die vermutlich bis zum Jahresende auch noch benötigt werden. Im Teilhaushalt 3 sind derzeit noch 233.951,46 Euro verfügbar. Nach Überprüfung aller Konten dieses Teilhaushaltes wird eingeschätzt, dass Einsparungen bei den Unterhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke ebenfalls nicht möglich sind.

Daher wird die Deckung aus einem Teilhaushalt eines anderen Budgetverantwortlichen notwendig.

Derzeit sind Mehrbeträge im Teilhaushalt 8 (Finanzen) in den Produktsachkonten 62101.4730 (Finanzerträge aus verbundenen Unternehmen) Mittel in Höhe von 20.000 Euro sowie 61101.4013 (Gewerbesteuererträge) in Höhe von 12.000 Euro zur Deckung möglich.

 

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