Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-093

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, den anliegenden Konzessionsvertrag für die Stromversorgung in Grevesmühlen mit der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH abzuschließen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der 1993 zwischen der Stadt Grevesmühlen und den Stadtwerken geschlossene Konzessionsvertrag über die Stromversorgung läuft am 27.06.2013 aus.

Nach § 46 (3) des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970 (3621)) müssen Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Konzessionsverträge das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt machen. Sofern sich mehrere Unternehmen bewerben, muss die Gemeinde bei Neuabschluss oder Verlängerung von Konzessionsverträgen ihre Entscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe öffentlich bekannt machen.

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 22.06.2011. Der späteste Termin für die Abgabe einer Interessenbekundung war der 22.09.2011. Die Stadtwerke haben fristgerecht ihr Interesse zum Abschluss eines Konzessionsvertrages bekundet, weitere Interessenbekundungen liegen nicht vor.

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

Anker im Raum: Grevesmühlen als Kreisstadt und Mittelzentrum für eine aufstrebende Region hält alle zentralen Einrichtungen vor, die sowohl für die Grevesmühlener selbst als auch für die Bürger der umliegenden Gemeinden von Bedeutung sind.

 

 

 

 

 

 

Stadt ohne Watt: Ziel der Stadtentwicklung in Grevesmühlen ist es, die eigenständige Energieversorgung der Stadt sicher zu stellen und die Bürger bei ihren energetischen Projekten aktiv zu unterstützen!

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

PSK 54001.4625 "Konzessionsabgabe": Ertrag ca. 230.000 Euro/a (keine Veränderung des Ergebnisses durch Neuabschluss).

 

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Anlagen

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