Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-046
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Darstellung der Teilhaushalte und Festlegung der wesentlichen Produkte für das Haushaltsjahr 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Maassen
- Verfasser:
- Maaßen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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20.05.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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27.05.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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16.06.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1.
Festlegung der Teilhaushalte und für den
Produkthaushalt der Stadt Grevesmühlen
Gemäß
Artikel 1 § 46 (4) Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 14.
Dezember 2007 und § 4 GemHVO- Doppik MV vom 25. Februar 2008 besteht der neue
Haushaltsplan aus
- dem Ergebnishaushalt
- dem Finanzhaushalt
- den Teilhaushalten
- dem Stellenplan.
Die
bisherigen Einzelpläne werden im Neuen Haushaltsrecht durch Teilhaushalte
ersetzt. Die Bildung der Teilhaushalte kann auf unterschiedliche Weise
erfolgen. Sie können nach § 4 Absatz 2 GemHVO- Doppik MV entweder nach den
vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation gegliedert
und abgebildet werden.
Mehrere
Hauptproduktbereiche, Produktbereiche, Produktgruppen oder Produkte können zu
einem Teilhaushalt zusammengefasst werden oder auf mehrere Teilhaushalte
aufgeteilt werden.
Der
Hauptproduktbereich 6 „Zentrale Finanzdienstleistungen“ ist als
Teilhaushalt auszuweisen.
Jeder
Teilhaushalt bildet wiederum eine Bewirtschaftungseinheit (= Budget). Gemäß §
14 Abs. 1 GemHVO- Doppik MV sind die Aufwendungen und die Auszahlungen
innerhalb eines Teilhaushaltes grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig; also
zwischen den Produkten aber auch zwischen den verschiedenen Aufwandsarten und
Auszahlungsarten. Durch Haushaltsvermerk kann der Grundsatz der
Deckungsfähigkeit eingeschränkt werden.
Die
Projektleitung und die Lenkungsgruppe empfehlen für die Stadt Grevesmühlen die
produktorientierte Darstellung und die Bildung von 8 Teilhaushalten
(Darstellung siehe Anlage).
Der
Vorteil ist die Abbildung der kommunalen Leistungen als Produkte im Haushalt
und nicht die individuelle Verwaltungsstruktur. Weitere Vorteile sind die
Outputorientierung und die Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen in MV oder in
Vergleichsringen.
Am
Beispiel des Teilfinanz-/Teilergebnishaushalts 1 wird die künftige
Darstellungsweise aufgezeigt (siehe Anlage).
2.
Festlegung der wesentlichen und sonstigen Produkte
für den Produkthaushalt der Stadt Grevesmühlen
Im § 4
Absatz 7 GemHVO- Doppik MV wird weiterhin geregelt, dass in jedem Teilhaushalt
die wesentlichen Produkte zu beschreiben sind. Dabei sollen Ziele und
Kennzahlen zur Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der
Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes gemacht werden.
Ziel der
Benennung von wesentlichen Produkten ist die Festlegung von Schwerpunkten für
die Entwicklung und für das Gesamtbudget der Stadt.
Die
Festlegung der wesentlichen Produkte kann jährlich geändert werden, da die
Kommune jährlich ihre Schwerpunkte definieren und beschreiben soll.
Während die
wesentlichen Produkte anhand der Produktblätter im Haushaltsplan erläutert und
mit Zielen und Kennzahlen versehen werden, finden sich die sonstigen Produkte
lediglich in der Zusammenstellung des Teilhaushaltes wieder.
Mit der Einladung wird
bereits ein Vorschlag der Projektleitung und der Lenkungsgruppe ausgereicht,
welche Produkte als wesentlich und welche als sonstig eingestuft werden können
(siehe Anlage). Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Erstellung des Vorschlages
davon ausgegangen wurde, welche Produkte für die Politik Steuerungsrelevanz
besitzen könnten. Auf Basis dieser Festlegungen werden in den kommenden Wochen
die Produktblätter für die wesentlichen Produkte erstellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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76,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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51,8 kB
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