Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, den Haushalt der Stadt Grevesmühlen in 8 Teilhaushalte gemäß der Empfehlung der Lenkungsgruppe vom 05.05.2008 zu gliedern.

Für das Haushaltsjahr 2009 werden 21 Produkte laut Anlage als wesentliche Produkte definiert und beschrieben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1.      Festlegung der Teilhaushalte und für den Produkthaushalt der Stadt Grevesmühlen

Gemäß Artikel 1 § 46 (4) Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 14. Dezember 2007 und § 4 GemHVO- Doppik MV vom 25. Februar 2008 besteht der neue Haushaltsplan aus

 

  1. dem Ergebnishaushalt
  2. dem Finanzhaushalt
  3. den Teilhaushalten
  4. dem Stellenplan.

 

Die bisherigen Einzelpläne werden im Neuen Haushaltsrecht durch Teilhaushalte ersetzt. Die Bildung der Teilhaushalte kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Sie können nach § 4 Absatz 2 GemHVO- Doppik MV entweder nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation gegliedert und abgebildet werden.

Mehrere Hauptproduktbereiche, Produktbereiche, Produktgruppen oder Produkte können zu einem Teilhaushalt zusammengefasst werden oder auf mehrere Teilhaushalte aufgeteilt werden.

Der Hauptproduktbereich 6 „Zentrale Finanzdienstleistungen“ ist als Teilhaushalt auszuweisen.

Jeder Teilhaushalt bildet wiederum eine Bewirtschaftungseinheit (= Budget). Gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO- Doppik MV sind die Aufwendungen und die Auszahlungen innerhalb eines Teilhaushaltes grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig; also zwischen den Produkten aber auch zwischen den verschiedenen Aufwandsarten und Auszahlungsarten. Durch Haushaltsvermerk kann der Grundsatz der Deckungsfähigkeit eingeschränkt werden.

 

Die Projektleitung und die Lenkungsgruppe empfehlen für die Stadt Grevesmühlen die produktorientierte Darstellung und die Bildung von 8 Teilhaushalten (Darstellung siehe Anlage).

Der Vorteil ist die Abbildung der kommunalen Leistungen als Produkte im Haushalt und nicht die individuelle Verwaltungsstruktur. Weitere Vorteile sind die Outputorientierung und die Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen in MV oder in Vergleichsringen.

Am Beispiel des Teilfinanz-/Teilergebnishaushalts 1 wird die künftige Darstellungsweise aufgezeigt (siehe Anlage).

 

2.      Festlegung der wesentlichen und sonstigen Produkte für den Produkthaushalt der Stadt Grevesmühlen

Im § 4 Absatz 7 GemHVO- Doppik MV wird weiterhin geregelt, dass in jedem Teilhaushalt die wesentlichen Produkte zu beschreiben sind. Dabei sollen Ziele und Kennzahlen zur Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes gemacht werden.

Ziel der Benennung von wesentlichen Produkten ist die Festlegung von Schwerpunkten für die Entwicklung und für das Gesamtbudget der Stadt.

Die Festlegung der wesentlichen Produkte kann jährlich geändert werden, da die Kommune jährlich ihre Schwerpunkte definieren und beschreiben soll.

Während die wesentlichen Produkte anhand der Produktblätter im Haushaltsplan erläutert und mit Zielen und Kennzahlen versehen werden, finden sich die sonstigen Produkte lediglich in der Zusammenstellung des Teilhaushaltes wieder.

Mit der Einladung wird bereits ein Vorschlag der Projektleitung und der Lenkungsgruppe ausgereicht, welche Produkte als wesentlich und welche als sonstig eingestuft werden können (siehe Anlage). Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Erstellung des Vorschlages davon ausgegangen wurde, welche Produkte für die Politik Steuerungsrelevanz besitzen könnten. Auf Basis dieser Festlegungen werden in den kommenden Wochen die Produktblätter für die wesentlichen Produkte erstellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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