Informationsvorlage - VO/12SV/2025-2288
Grunddaten
- Betreff:
-
Information und Diskussion zu einem Bürgerantrag zur Errichtung einer "Discgolf" Anlage im Stadtgebiet von Grevesmühlen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sven Blomberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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18.09.2025
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Geplant
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Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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22.09.2025
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Sachverhalt
Herr Toni Pardun hat sich Mitte dieses Jahres mit einer für Grevesmühlen "neuen" Sportart in der Verwaltung vorgestellt und fragt nach, ob die Stadt vielleicht in Erwägung ziehen würde, eine "Discgolf"- Anlage auf geeigneten Freiflächen im Stadtgebiet einzurichten. In den kommenden Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses möchte er die Sportart präsentieren.
Die Sportart Discgolf gibt es schon über 40 Jahre und wird mittlerweile auch durch die Präsenz in den sozialen Medien (Facebook,Instagramm, TikTok und YouTube) immer bekannter und beliebter. Die nächsten Möglichkeiten diesen Sport auf einer entsprechenden Anlage auszuüben sind in Schwerin, in Rostock, in Greifswald und in Hamburg.
Bei dieser Sportart wird mit speziellen Frisbeescheiben auf einen Korb gespielt. Discgolf ist eine Sportart die von Kindern, Jugendlichen und auch Senioren ausgeübt werden kann.
Die Kosten für eine permante Discgolf- Anlage können als im Vergleich zu anderen Sportarten gering angesehen werden. Festinstallierte Discgolf- Körbe sind schon für 500 € (ohne Einbau) verfügbar. Notwendig für eine Discgolf- Anlage sind noch entsprechende Hinweistafeln mit den entsprechenden Informationen zu den jeweiligen Spielbahnen.
Die zu erwartenden Kosten liegen für die Einrichtung einer solchen Discgolf- Anlage mit 13 Bahnen nach einer ersten Schätzung zwischen 10.000 bis 15.000 €.
Finanz. Auswirkung
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a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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566 kB
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