Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2292
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulcampus Grevesmühlen, 2.BA
Neubau Zentralgebäude und Grundschule
Beschluss über die Einleitung von Vergabeverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Annette Kutschera
- Verfasser:
- Annette Kutschera
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Entscheidung
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30.09.2025
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Sachverhalt
Mit der Novellierung der Kommunalverfassung M-V (§ 22 Absatz 4a) wurde die Entscheidungsbefugnis in Vergabeverfahren wie folgt neu geregelt:
„Die Gemeinde entscheidet über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3.“
Das bedeutet, dass der Hauptausschuss vor Beginn der Beschaffung einer benötigten Leistung zustimmen muss. Ein Auftragsbeschluss ist nicht mehr erforderlich.
In diesem Fall sind die Bau- und Lieferleistungen für den Neubau eines Zentralgebäudes und einer Grundschule auf dem Schulcampus Grevesmühlen auszuschreiben. Die geschätzten Auftragswerte gemäß Kostenberechnung sowie die Baupläne liegen der Beschlussvorlage als Anlage bei.
Der Neubau der Grundschule sowie des Zentralgebäudes sind Einzelmaßnahmen innerhalb der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Grevesmühlen „Ploggenseering“. Die Finanzierung erfolgt daher über das Treuhandkonto beim Sanierungsträger. Weitere Fördermittel stehen für die Grundschule aus der Infrastrukturpauschale Schulbau und für das Zentralgebäude aus dem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE VI) zur Verfügung.
Finanz. Auswirkung
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a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
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Gesamtkosten: |
26.103.463,36 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
Treuhandkonto |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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7,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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22,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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16,6 MB
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5
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(wie Dokument)
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8,9 MB
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