Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2243

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, sich an der gemeinsamen Beschaffung des Hygieneanhängers zu beteiligen und die Kostenteilungsvereinbarung wie vorgeschlagen abzuschließen.

Reduzieren

Sachverhalt

Für das Amt Grevesmühlen-Land und die Stadt Grevesmühlen ist ein gemeinsamer Hygieneanhänger zu beschaffen. Der Anhänger und dessen Beladung soll dafür dienen, dass bei Brandeinsätzen die Kameradinnen und Kameraden, welche im Atemschutzeinsatz gewesen sind, noch an der Unfallstelle die kontanimierte Einsatzbekleidung austauschen können. Dies entspricht den Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse und ist somit dringend erforderlich. Der Standort des Anhängers wird in der Ortsfeuerwehr in Hanshagen sein.

Um die Kostenverteilung der Anschaffungs- sowie Folgekosten des zu beschaffenden Hygieneanhängers für die Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land vertraglich festzuhalten, ist durch die Stadtverwaltung eine Kostenverteilungsvereinbarung erarbeitet worden. Diese ist der Anlage zu entnehmen.

Für die Stadt Grevesmühlen ergibt sich nach Abzug aller Fördermittel ein geschätzter Eigenanteil von 10.800 Euro. Da dieser zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht bekannt war, ist eine außerplanmäßige Auszahlung notwendig. Die Deckung erfolgt aus einem Haushaltsrest aus 2024 im Konto 12601.091-109 "Kauf Ausstattung Feuerwehr".

Die Verwaltung empfiehlt, den Beteiligung an der Anschaffung sowie den Abschluss der Kostenteilungsvereinbarung wie vorgeschlagen zu beschließen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

12601.78431000-12601019

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

10.800,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 12601.091-109 in Höhe von:

10.800,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...