23.06.2025 - 6 Beschluss über die Beteiligung an der Anschaffu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 23.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anne Burmeister
Wortprotokoll
Der Bürgermeister, Herr Prahler, erläutert die Beschlussvorlage. Die Anschaffung soll analog des vor einigen Jahren angeschafften ELW erfolgen. In diesem Fall beschafft das Amt den Hygieneanhänger und legt die Kosten (Eigenanteil Beschaffung nach Abzug der Fördermittel sowie die laufenden Kosten) auf Basis der Einwohnerzahlen auf die Stadt um.
Die Anschaffung soll in Kürze ausgeschrieben werden. Auf die Frage von Frau Holter, warum der Anhänger nicht bei der Stadt stehen wird, antwortet der Bürgermeister, dass dieser Anhänger nur bei Großeinsätzen zum Einsatz kommt und dann ohnehin alle Wehren alarmiert werden.
Sachverhalt:
Für das Amt Grevesmühlen-Land und die Stadt Grevesmühlen ist ein gemeinsamer Hygieneanhänger zu beschaffen. Der Anhänger und dessen Beladung soll dafür dienen, dass bei Brandeinsätzen die Kameradinnen und Kameraden, welche im Atemschutzeinsatz gewesen sind, noch an der Unfallstelle die kontanimierte Einsatzbekleidung austauschen können. Dies entspricht den Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse und ist somit dringend erforderlich. Der Standort des Anhängers wird in der Ortsfeuerwehr in Hanshagen sein.
Um die Kostenverteilung der Anschaffungs- sowie Folgekosten des zu beschaffenden Hygieneanhängers für die Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land vertraglich festzuhalten, ist durch die Stadtverwaltung eine Kostenverteilungsvereinbarung erarbeitet worden. Diese ist der Anlage zu entnehmen.
Für die Stadt Grevesmühlen ergibt sich nach Abzug aller Fördermittel ein geschätzter Eigenanteil von 10.800 Euro. Da dieser zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht bekannt war, ist eine außerplanmäßige Auszahlung notwendig. Die Deckung erfolgt aus einem Haushaltsrest aus 2024 im Konto 12601.091-109 "Kauf Ausstattung Feuerwehr".
Die Verwaltung empfiehlt, den Beteiligung an der Anschaffung sowie den Abschluss der Kostenteilungsvereinbarung wie vorgeschlagen zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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