Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2172

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Zuwendungsordnung der Stadt Grevesmühlen für die Freiwillige Feuerwehr Grevesmühlen vom 15.11.2022 wie vorgeschlagen.

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Sachverhalt

Bereits am 08.04.2024 wurde die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger/innen und Mitglieder mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Grevesmühlen aufgrund der Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes beschlossen. Die Beträge werden seit dem 01.01.2024 ausgezahlt.

Augrund eines Antrages des Vorstandes der FFW soll nun die Zuwendungsordnung der Stadt Grevesmühlen für dieFreiwillige Feuerwehr Grevesmühlenvom 15.11.2022 entsprechend angepasst und um die Funktionen Zugführer(in) und 3 Gruppenführer(innen) erweitert werden (Antrag siehe Anlage).

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Finanz. Auswirkung

 Mehraufwand 2025 gegenüber Vorjahr: Aufwandsentschädigung Zugführer(in) + Gruppenführer(innen) = 300 Euro/Monat = 3.600 Euro/Jahr.

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

30.000,00

Gesamtkosten:

14.100,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

12601.50190000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

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Anlagen

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