05.05.2025 - 5 1. Änderung der Zuwendungsordnung der Stadt Gre...

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Wortprotokoll

Herr Prahler erläutert die Beschlussvorlage.

Einige Funktionsträger waren bisher nicht in die Zuwendungsordnung aufgenommen worden. Die Mehraufwendungen sind im Doppelhaushalt 2025/2026 berücksichtigt. Die Höhe der Beträge ist vergleichbar mit anderen Kommunen ähnlicher Größenordnung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Zuwendungsordnung der Stadt Grevesmühlen für die Freiwillige Feuerwehr Grevesmühlen vom 15.11.2022 wie vorgeschlagen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Bereits am 08.04.2024 wurde die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger/innen und Mitglieder mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Grevesmühlen aufgrund der Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes beschlossen. Die Beträge werden seit dem 01.01.2024 ausgezahlt.

Augrund eines Antrages des Vorstandes der FFW soll nun die Zuwendungsordnung der Stadt Grevesmühlen für dieFreiwillige Feuerwehr Grevesmühlenvom 15.11.2022 entsprechend angepasst und um die Funktionen Zugführer(in) und 3 Gruppenführer(innen) erweitert werden (Antrag siehe Anlage).

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Anlagen zur Vorlage