Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2232

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung beschließt:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

2. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung inkl. Umweltbericht wird gebilligt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen ortsüblich bekannt zu machen.

4. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

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Sachverhalt

 Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 25.09.2023 die Aufstellung 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.Der Vorentwurf wurde in der Zeit vom 18.06.2024 bis zum 30.07.2024 veröffentlicht. Zeitgleich fand die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden überprüft und folgende Punkte wurden im Rahmen der Abwägung berücksichtigt:

1. Redaktionelle Anpassungen der Begründung unter den Punkten 1.1, 3.1, 3.2, 3.3, 5.1 und 5.2

2. Anpassung der Planzeichnung:

· Aufnahme der Waldfläche westlich des Teilbereiches 3

· Redaktionelle Anpassungen der Planzeichenerklärung und Teilen der Darstellungen in der Planzeichnung

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen kann nun den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss fassen und die Begründung inkl. Umweltbericht billigen.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

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Anlagen

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