Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2177
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbereitung der Renaturierung des Santower Sees - Maßnahmen zur Ertüchigung des Ringgrabens Santower See.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sven Blomberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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27.01.2025
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Geplant
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Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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17.03.2025
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Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss stimmt der Umsetzung der geplanten Maßnahme durch den WBV grundsätzlich zu. In einem ersten Schritt wird dem WBV Wallensteingraben-Küste übertragen, die notwendige wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Landeskreises zu beantragen. Die Stadt bleibt frei von Kosten!
Sachverhalt
Der Santower See nördlich von Grevesmühlen und sein Einzugsgebiet befinden sich hinsichtlich der wasserhaushaltlichen Situation sowie der Wasserqualität und des ökologischen Zustandes des Sees sowie des ökologischen Zustandes von seenahen Teilen des Einzugsgebietes in einem schlechten Zustand.
Die EG-WRRL setzt als wesentliches Ziel, dass sich die Gewässer der Gemeinschaft (Oberflächengewässer und das Grundwasser) bis spätestens 2027 in einem guten Zustand befinden.
Der Santower See ist als GGB (FFH-Gebiet) „Santower See“ (DE 2133-301) und FFH-Lebensraumtyps (LRT) „Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen“ (3140) auch von großer Bedeutung für den Naturschutz.
Die Ursachen des aktuellen schlechten Zustands sind vermutlich vielfältig. Der Landschaftspflegeverband Nordwestmecklenburg e.V. hatte bereits in der Vergangenheit Planungen von Maßnahmen beauftragt, die zur Verbesserung beitragen sollten. Deren Wirksamkeit konnte jedoch nicht ausreichend belegt werden. Daher wurde eine Machbarkeitsstudie mit limnologischem Gutachten zur weiteren Vorbereitung erarbeitet (s.a. Anlage 2). Die Vorhabenträgerschaft wurde vom Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben - Küste übernommen, wodurch eine Förderung der Studie aus ELER-II-Mitteln erreicht werden konnte. Die Studie wurde nach entsprechender Ausschreibung durch die Institut für angewandte Gewässerökologie GmbH erarbeitet. Dabei wurden Maßnahmen entwickelt bzw. diskutiert, die zum Ziel haben, den See wieder in seine natürliche Trophiestufe zu überführen und damit die Voraussetzung für die Etablierung einer typgerechten Biozönose im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der FFH-Richtlinie zu schaffen.
Der Abschlussbericht der Studie und deren Ergebnisse wurden den beteiligten Institutionen und interessierten Akteuren (StALU-WM, Landesministerium, uNB, uWB, Landschaftspflegeverband, Gemeinde Stadt Grevesmühlen, Gemeinde Warnow und WBV) in einem gemeinsamen Termin im September 2024 vorgestellt und die in der Studie heraus gearbeiteten Maßnahmen diskutiert.
Als wichtigste erste Maßnahme zur Verbesserung der wasserhaushaltlichen Verhältnisse des Santower Sees wurde die Ertüchtigung und der weitere Staubetrieb des Stauwehrs am Fließkilometer 1+100 ermittelt (s.a. Anlage 2, S. 168).
Diese Maßnahme wurde mit der unteren Wasserbehörde (uWB) am 24.09.2024 (vgl. Protokoll im Anhang) besprochen. Im Einzelnen bedeutet dies, dass das Staubauwerk im Ringgraben (Gew.-Nr. 11:22/6, Flurstück 86, Flur 1, Gemarkung 176 Santow, Gemeinde Stadt Grevesmühlen) zunächst reaktiviert werden soll, um schnellstmöglich einen positiven Einfluss auf den Zustand des Santower Sees nehmen zu können. Dazu soll die wasserrechtliche Erlaubnis der Gemeinde erteilt und Stauziele festgelegt werden. Die Unterhaltung der Anlage bleibt weiterhin in Zuständigkeit des WBV. Die Bedienung könnte u.U. dem Landschaftspflegeverband übertragen werden.
Nach Rücksprache mit der uWB wäre das Wasserrecht über den WBV als Verfahrensbeteiligter für die Stadt Grevesmühlen zu beantragen und die Notwendigkeit und die Festlegung zu den Stauzielen sind zu begründen. Weiterhin benötigt wird die Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer, welche ebenfalls der WBV einholt. Kosten für die Beantragung ansich entstehen keine.
Der WBV bittet zunächst um die Zustimmung der Stadt Grevesmühlen zur Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Umsetzung der schon vorabgestimmten Maßnahme (s.a. Anlage 1).
Finanz. Auswirkung
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a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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454,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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11,8 MB
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