Vorlage öffentlich - VO/12SV/2024-2117
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Stadtvertretern für den Umlegungsausschuss der Stadt Grevesmühlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Werner
- Verfasser:
- Cornelia Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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23.09.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung bestellt als weiteres Mitglied im Umlegungsausschuss der Stadt Grevesmühlen Herrn/Frau......................................................................................... .
Die Stadtvertretung bestellt als weiteres stellvertretendes Mitglied im Umlegungsausschuss der Stadt Grevesmühlen
Herrn/Frau ........................................................................................ .
Sachverhalt
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 15.07.2024 die Mitglieder der Stadtvertretung wie folgt bestellt:
- Umlegungsausschussvorsitzende: Frau Dagmar Philipp
- sachkundiges Mitglied für Rechtsfragen: Herr Hans-Dieter Reinschütz
- sachkundiges Mitglied für Bewertungsfragen: Herr Martin Schäfer
- Stadtvertreter: Herr Mathias Fett und Herr Mario Wehr
- stellv. Umlegungsausschussvorsitzende: Frau Kerstin Siwek
- stellv. sachkundiges Mitglied für Rechtsfragen: Herr Ronald Manzke
- stellv. sachkundiges Mitglied für Bewertungsfragen: Herr Prof. Dr. Walter Schäfer
- stellv. Stadtvertreter: Herr Thomas Finger und Herr Horst Deininger
Gemäß der Umlegungsausschussverordnung besteht der Umlegungsausschuss aus dem Vorsitzenden, zwei Fachmitgliedern und zwei weiteren Mitgliedern, die der Stadtvertretung angehören. Für sie sind Stellvertreter zu wählen. Der Stellvertreter muss die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung er gewählt wird.
Von den bestellten Stadtvertretern sind lediglich Herr Fett und Herr Finger Stadtvertreter. Deshalb müssen ein neuer Stadtvertreter bzw. eine neue Stadtvertreterin und ein dazugehöriger Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin bestellt werden. Diese müssen zwingend aus der Reihe der Stadtvertreter bestellt werden.
Der Umlegungsausschuss wird gemäß § 1 Abs. 2 UmlALVO M-V für die Dauer von 5 Jahren bestellt.
Finanz. Auswirkung
Keine
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a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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